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Die Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle in der sozialen Sicherung der Bevölkerung, was als essenziell für die finanzielle Stabilität des Systems angesehen wird. Ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen haben einen besonderen verfassungsrechtlichen Status. Während die Mehrheit der Literatur die Notwendigkeit dieser Beiträge aus verfassungsrechtlicher Sicht verneint, hat die Rechtsprechung spezifische Bedingungen für diese Abgaben entwickelt. Die Verfasserin hinterfragt jedoch grundlegend die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberfinanzierung im sozialen Sicherungssystem. Sie untersucht die historische Entwicklung der Sozialversicherung, insbesondere die verschiedenen Formen freiwilliger Leistungen von Arbeitgebern in sozialen Notlagen. Mit einer Vielzahl intra- und interdisziplinärer Argumente zeigt sie, dass die Abgaben nach § 249 Abs. 1 S. 1 SGB V (Krankenversicherung), § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI (Rentenversicherung), § 346 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (Arbeitslosenversicherung) und § 58 Abs. 1 S. 1 SGB XI (Pflegeversicherung) gegenüber den Arbeitgebern gerechtfertigt sind und dass ihnen keine besondere Rolle als Sonderabgabe zukommt. Abschließend analysiert die Verfasserin die gängigen Rechtfertigungsmuster für jede Versicherungsart und präsentiert ein differenziertes Bild zur Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen.
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Die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, Susanne Held
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- 2011
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