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Das neue Mietrecht

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Am 1. Mai trat das „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (MietRÄndG) in Kraft, das umfassende Änderungen im Mietrecht mit sich bringt. Die Regelungen zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurden in den §§ 555a bis 555e BGB überarbeitet, wobei der neue Tatbestand der „energetischen Modernisierung“ an Bedeutung gewinnt. Zudem wird die „Berliner Räumung“ gesetzlich verankert und ein neuer Kündigungsgrund in § 569 Absatz 3a BGB eingeführt. Die Reform zielt darauf ab, die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach dem „Münchener Modell“ zu verhindern. Erstmals wird auch das „Contracting“ gesetzlich geregelt, mit weiteren Einzelheiten, die in einer separaten Verordnung von der Bundesregierung behandelt werden. Das Werk beleuchtet die rechtlichen Neuerungen und deren praktische Auswirkungen auf vertragliche und prozessuale Aspekte. Es bietet Beispiele, Übersichten, Formulierungsvorschläge und Praxishinweise als Hilfestellungen. Die Autoren, Thomas Hannemann und Dr. Hans-Reinold Horst, sind erfahrene Praktiker im Mietrecht und bieten fundierte Einblicke für alle mietrechtlich tätigen Fachleute, darunter Rechtsanwälte, Richter und Verbandsjuristen.

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Das neue Mietrecht, Thomas Hannemann

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2013
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