Die Verwirklichung des europäischen Energiebinnenmarkts erfordert sowohl im Elektrizitäts- als auch im Erdgassektor neue Infrastrukturen in Gestalt von grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen, Pipelines und Flüssiggasterminals. In einem Umfeld umfassender Regulierung können sich hoheitlich festgelegte Netzanschluss- und Netzzugangsbedingungen hierbei jedoch als Hemmschuh erweisen. Befristete Regulierungsfreistellungen bieten die Chance, ausreichende Investitionsanreize und funktionierende Marktregulierung zusammen zu führen. Harmonisch einfügen in die Marktregulierung können sich Regulierungsfreistellungen jedoch nur unter strengen wettbewerblichen Voraussetzungen. Zur Beschreibung des rechtlichen Ordnungsrahmens stellt Matthias Wegner die in Art. 17 VO (EG) Nr. 714/2009 und Art. 36 Richtlinie 2009/73/EG enthaltenen Freistellungsinstrumente dar, ordnet sie in die bestehenden Vorgaben des europäischen Energierechts ein und entwickelt eine wettbewerbskonforme Auslegung der Bestimmungen.
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Regulierungsfreistellungen für neue Elektrizitäts- und Erdgasinfrastrukturen, Matthias Wegner
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2010
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Die Verwirklichung des europäischen Energiebinnenmarkts erfordert sowohl im Elektrizitäts- als auch im Erdgassektor neue Infrastrukturen in Gestalt von grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen, Pipelines und Flüssiggasterminals. In einem Umfeld umfassender Regulierung können sich hoheitlich festgelegte Netzanschluss- und Netzzugangsbedingungen hierbei jedoch als Hemmschuh erweisen. Befristete Regulierungsfreistellungen bieten die Chance, ausreichende Investitionsanreize und funktionierende Marktregulierung zusammen zu führen. Harmonisch einfügen in die Marktregulierung können sich Regulierungsfreistellungen jedoch nur unter strengen wettbewerblichen Voraussetzungen. Zur Beschreibung des rechtlichen Ordnungsrahmens stellt Matthias Wegner die in Art. 17 VO (EG) Nr. 714/2009 und Art. 36 Richtlinie 2009/73/EG enthaltenen Freistellungsinstrumente dar, ordnet sie in die bestehenden Vorgaben des europäischen Energierechts ein und entwickelt eine wettbewerbskonforme Auslegung der Bestimmungen.