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Das neue Dienstrecht in Bayern

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Infolge der Föderalismusreform I wurde das Beamtenrecht in Bayern umfassend neu geordnet. Das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz wurde abgeschafft und die Zuständigkeitsstruktur grundlegend verändert. Das neue Bayerische Beamtengesetz regelt nun alle Vorschriften zu Besoldung und Versorgung, während weitere Regelungen durch eine neue Dienstrechtsreform eingeführt wurden. Die Einführung beleuchtet die Dienstrechtsreform in Bayern, beginnend mit der Einstellung und Anwärterzeit der Beamten bis hin zum Ruhestand, einschließlich eines Überblicks über die Versorgungsbezüge. Zahlreiche Übersichten und Schaubilder, die über ein gesondertes Verzeichnis zugänglich sind, bieten einen schnellen Überblick über die Neuerungen der Reform. Die 2. Auflage enthält die aktuellste Rechtsprechung zum neuen Dienstrecht sowie erste gesetzgeberische Änderungen im Leistungslaufbahnrecht und Besoldungsrecht. Die Zielgruppe umfasst Personalreferenten und -abteilungsleiter der Dienstherren, darunter Landesministerien, nachgeordnete Behörden, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaats Bayern unterliegen, sowie die Beamten und deren Berufsverbände.

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Das neue Dienstrecht in Bayern, Alexander Voitl

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2015
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