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Alexander Voitl

    Beamtenrecht in Bayern
    Das neue Dienstrecht in Bayern
    Behördliche Warnkompetenzen im Bundesstaat
    Beamtenrecht Bayern
    • Beamtenrecht Bayern

      • 942pages
      • 33 heures de lecture

      Zum WerkDas Buch bietet eine prägnante und praxisorientierte Kommentierung des Bayerischen Beamtengesetzes.Die Schwerpunkte liegen bei der Einstellung, Beförderung, der Versetzung sowie bei Nebentätigkeiten. Auch Rechtsschutzfragen werden ausführlich dargestellt.Das dreistufige Gliederungsprinzip ermöglicht den raschen Zugang zudem gewünschten Informationen: Überblicksebene mit knapper Erläuterung: Standardebene mit ausführlicher Kommentierung. Detailebene insbesondere mit Beispielen aus der Rechtsprechung. Vorteile auf einen Blick mit einer Einführung zu den Grundlagen des Beamtenrechts in Deutschland und in Bayern klare, übersichtlich strukturierte Kommentierung mit umfassender Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur Zur Neuerscheinung:Die Kommentierung berücksichtigt die Änderungen durch das Bayerische Richter und Staatsanwaltsgesetz vom 22.3.2018, das Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 18.5.2018, die Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26.3.2019 und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom 23. Dezember 2019.ZielgruppeFür Beamte in Landes- und Kommunalbehörden, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte sowie für Personalräte und Verbandsjuristen.

      Beamtenrecht Bayern
    • Infolge der Föderalismusreform I wurde das Beamtenrecht in Bayern umfassend neu geordnet. Das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz wurde abgeschafft und die Zuständigkeitsstruktur grundlegend verändert. Das neue Bayerische Beamtengesetz regelt nun alle Vorschriften zu Besoldung und Versorgung, während weitere Regelungen durch eine neue Dienstrechtsreform eingeführt wurden. Die Einführung beleuchtet die Dienstrechtsreform in Bayern, beginnend mit der Einstellung und Anwärterzeit der Beamten bis hin zum Ruhestand, einschließlich eines Überblicks über die Versorgungsbezüge. Zahlreiche Übersichten und Schaubilder, die über ein gesondertes Verzeichnis zugänglich sind, bieten einen schnellen Überblick über die Neuerungen der Reform. Die 2. Auflage enthält die aktuellste Rechtsprechung zum neuen Dienstrecht sowie erste gesetzgeberische Änderungen im Leistungslaufbahnrecht und Besoldungsrecht. Die Zielgruppe umfasst Personalreferenten und -abteilungsleiter der Dienstherren, darunter Landesministerien, nachgeordnete Behörden, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaats Bayern unterliegen, sowie die Beamten und deren Berufsverbände.

      Das neue Dienstrecht in Bayern
    • Durch die Föderalismusreform wurde die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern grundlegend neu geordnet. Im Beamtenrecht hatte dies den Entfall der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie den Wegfall des Rechtsinstituts der Rahmengesetzgebungskompetenz zur Folge. Auf der Grundlage der neuen Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamten wurde das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) am 19.6.2008 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. In den Bundesländern mussten die Landesbeamtengesetze entsprechend bereinigt und angepasst werden. In Bayern wird dieses Ziel durch das neue Bayerische Beamtengesetz (BayBG) vom 29.7.2008 erreicht. Beide Gesetze treten zeitgleich am 1. April 2009 in Kraft. Die Einführung erleichtert das Verständnis und den Einstieg in die Materie des Beamtenrechts, wie es sich nach den Veränderungen durch die Föderalismusreform darstellt. Durch Gegenüberstellung der alten und neuen Vorschriften in der Synopse kann sich der Nutzer rasch einen Überblick über die neue Rechtslage verschaffen. Ein Sachregister hilft beim schnellen Suchen einzelner Normen. Das gesamte bayerische Beamtenrecht in einem Band. Für die öffentliche Verwaltung in den Gemeinden, Richter, Studierende der Beamtenfachhochschulen.

      Beamtenrecht in Bayern