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Das revidierte Opferhilfegesetz

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Das totalrevidierte Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel der Revision war es, formale und materielle Mängel des bisherigen Rechts zu beseitigen, notwendige Neuerungen aufzunehmen und Kosten zu reduzieren. Das bewährte Drei-Pfeiler-Konzept (Beratung, finanzielle Hilfe und Schutzrechte im Strafverfahren) blieb bestehen. Das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen und das Centre de recherche sur les modes amiables et juridictionnels de gestion des conflits der Universität Neuchâtel organisierten anlässlich dieser Gesetzesrevision eine deutsch- und eine französischsprachige Weiterbildungstagung. Dabei wurden der Anwalt, die Opferhilfestellen sowie psychologische Aspekte im Opferhilfeverfahren thematisiert. Der zweisprachige Tagungsband vereint die überarbeiteten und teilweise wissenschaftlich vertieften Referate der Autorinnen und Autoren. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, die bestehenden Defizite im Opferhilferecht zu beheben und gleichzeitig die Effizienz zu steigern, während die grundlegenden Unterstützungsstrukturen für Opfer von Straftaten erhalten bleiben.

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Das revidierte Opferhilfegesetz, Bernhard Ehrenzeller

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2009
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