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Bernhard Ehrenzeller

    Die schweizerische Bundesverfassung
    Legislative Gewalt und Aussenpolitik
    Staatsverständnisse
    Das Bundesverwaltungsgericht
    Das revidierte Opferhilfegesetz
    Der Verfassungsstaat vor neuen Herausforderungen
    • Verhältnis Gesellschaft – Recht – Politik – Verwaltung Rechtsgeschichtliche Beiträge Rechtsetzung – Rechtsanwendung – Rechtspflege Public Management Grundrechte – Freiheitsrechte – Sozialrechte – Politische Rechte Verhältnis Bund-Kantone Wirtschaftsverfassungsrechtliche Fragen Öffnung des Verfassungsstaates und weitere Verfassungsfragen

      Der Verfassungsstaat vor neuen Herausforderungen
    • Das totalrevidierte Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel der Revision war es, formale und materielle Mängel des bisherigen Rechts zu beseitigen, notwendige Neuerungen aufzunehmen und Kosten zu reduzieren. Das bewährte Drei-Pfeiler-Konzept (Beratung, finanzielle Hilfe und Schutzrechte im Strafverfahren) blieb bestehen. Das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen und das Centre de recherche sur les modes amiables et juridictionnels de gestion des conflits der Universität Neuchâtel organisierten anlässlich dieser Gesetzesrevision eine deutsch- und eine französischsprachige Weiterbildungstagung. Dabei wurden der Anwalt, die Opferhilfestellen sowie psychologische Aspekte im Opferhilfeverfahren thematisiert. Der zweisprachige Tagungsband vereint die überarbeiteten und teilweise wissenschaftlich vertieften Referate der Autorinnen und Autoren. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, die bestehenden Defizite im Opferhilferecht zu beheben und gleichzeitig die Effizienz zu steigern, während die grundlegenden Unterstützungsstrukturen für Opfer von Straftaten erhalten bleiben.

      Das revidierte Opferhilfegesetz
    • Angesichts globaler Herausforderungen, die Handlungs- und Steuerungskompetenzen jenseits der Nationalstaaten erfordern, ist das Konzept klassischer Staatlichkeit im Wandel begriffen. Die Autoren analysieren die Fragestellung Wozu noch Staaten? aus unterschiedlichen disziplinären sowie verschiedenen national-spezifischen Blickwinkeln.

      Staatsverständnisse
    • Die Führung der Aussenpolitik ist Sache des Bundesrates. Diese vom Bundesrat wiederholte und von den eidgenössischen Räten kaum in Frage gestellte Aussage wird in dieser Arbeit anhand eines Rechtsvergleichs mit den USA untersucht. Der Autor kommt zum Schluss, dass die Bundesverfassung die aussenpolitische Richtungsgebung der Bundesversammlung und dem Bundesrat als gemeinsame Aufgabe anvertraut hat. Alle grundlegenden aussenpolitischen Entscheide bedürfen deshalb eines „collective judgement“ von Exekutive und Legislative. In dieser Kompetenzaufteilung liegt ein Spannungsverhältnis, das jedoch verfassungsrechtlich so gewollt ist.

      Legislative Gewalt und Aussenpolitik
    • Die schweizerische Bundesverfassung

      St. Galler Kommentar. 2 Bände

      Seit der dritten Auflage des St. Galler Kommentars zur Bundesverfassung im Jahr 2014 hat sich das Schweizer Verfassungsrecht dynamisch weiterentwickelt. Hinzugekommen sind nicht nur neue und teilweise umstrittene Verfassungsbestimmungen, mit der Covid-19-Pandemie wurde das Verfassungsrecht einem eigentlichen «Stresstest» unterzogen. Ausserdem sind seit der letzten Auflage verschiedene neue Grundlagenwerke und Kommentare zur Bundesverfassung erschienen. Die vierte, komplett überarbeitete Auflage trägt diesen Entwicklungen und Ergänzungen des Verfassungsrechts sowie der Literatur und Rechtsprechung Rechnung. Neben der vertieften Kommentierung der einzelnen Verfassungsbestimmungen ist es ein Kennzeichen des St. Galler Kommentars, dass die thematischen Einleitungen und Vorbemerkungen einen systematischen Überblick vermitteln und das Verfassungsrecht in einen breiteren Kontext einordnen.

      Die schweizerische Bundesverfassung
    • Das Leben von Hans Nawiasky (1880-1961) spiegelt die Geschichte des 20. Jahrhunderts wider: von seiner Jugend und Ausbildung in der österreichisch-ungarischen Monarchie über seine Lehrtätigkeit und Verfolgung in Nazideutschland bis hin zur Flucht in die Schweiz und seinem Engagement im Wiederaufbau in Bayern und Deutschland. Nawiaskys Grenzgängertum zeigte sich sowohl in seinem Leben als auch in seiner Arbeit als Rechtswissenschaftler. Trotz seiner Prägung durch die Wiener Schule des Rechtspositivismus strebte er nach Interdisziplinarität und wurde zu einem Wegbereiter der modernen Politikwissenschaft. Zudem setzte er sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Praxis ein und gründete 1938 das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen. Anlässlich des 50. Todesjahres von Nawiasky fand am 25. Oktober 2011 an der Universität St. Gallen ein Erinnerungsanlass statt, dessen Referate in dieser Publikation erweitert veröffentlicht werden. Andreas Kley beleuchtet Nawiaskys Biographie und sein Wirken in der Schweiz, während Yvo Hangartner und Hans F. Zacher eindrücklich ihre persönlichen Erinnerungen an ihn teilen. Die Publikation enthält zudem einen tabellarischen Lebenslauf, Literaturhinweise sowie zwei Ansprachen von Nawiasky und Willi Geiger.

      Hans Nawiasky - Leben, Werk und Erinnerungen
    • Richter und Rechtsanwälte sehen sich häufig mit ähnlichen und unterschiedlichen Berufsschwierigkeiten sowie Moraldilemmata konfrontiert. Diese Dilemmata entstehen, wenn sie zwischen moralischen Werten wählen müssen, die sich gegenseitig ausschließen. Um damit umzugehen, sind spezifische Bewältigungsstrategien erforderlich, doch oft fehlen klare Leitlinien aus Fachzeitschriften oder Lehrveranstaltungen. In dieser Publikation schildern Richter, Anwälte und Rechtspsychologen ihre Erfahrungen mit Berufsschwierigkeiten und den Herausforderungen im Zivil- und Strafrecht. Die Beiträge verdeutlichen die Schnittstelle zwischen Recht und Psychologie, da Juristen nicht nur mit komplexen rechtlichen Fragestellungen, sondern auch mit zwischenmenschlichen Konflikten und emotionalen Belastungen umgehen müssen. Berufliche Schwierigkeiten werden als normaler Bestandteil der Tätigkeit betrachtet, wobei Konflikte und Belastungen ebenso wie Erfolge und Ressourcen zur Arbeitswelt gehören. Die Tabuisierung dieser Themen führt nicht zu deren Verschwinden, sondern erfordert ein offenes Gespräch über die Herausforderungen im Beruf. Mit Beiträgen von Remo Bornatico, Bernhard Ehrenzeller, Thomas Geiser, Annegret Katzenstein, Valentin Landmann, Revital Ludewig-Kedmi, Kurt Meier und Hans Werner Reinfried.

      Moraldilemmata von Richtern und Rechtsanwälten