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Grundprobleme einer juristischen (gemeinschaftsrechtlichen) Methodenlehre.

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Die „Maastricht-Entscheidung“ des BVerfG regt zur erneuten Auseinandersetzung mit den Kriterien der Rechtsanwendung im Europarecht, im Deutschen Recht und in der Staatstheorie an. Die Rechtswissenschaft dient als Ausgangspunkt für interdisziplinäre Diskussionen über wissenschaftstheoretische Fragen, insbesondere über den Unterschied zwischen „science“ und „prudence“. Axel Adrian thematisiert grundlegende Probleme der Methodenlehre: Wie kann ich wissen, dass ich richtig verstanden habe? Ob als Physiker, Richter oder Mensch – die Vorhersagbarkeit von Gerichtsentscheidungen, die strikt aus dem Gesetz abgeleitet werden sollten, ist oft gering. Die Exaktheit der Physik steht im Kontrast zur vermeintlichen Unwissenschaftlichkeit der Rechtsanwendung. Paradoxerweise ist der Richter an ein Gesetz gebunden, das er selbst interpretieren muss. Dennoch bleibt die Idee der demokratischen Staatstheorie intakt, da formale Modelle wie Subsumtion und Rechtsfortbildung auch im mehrsprachig verbindlichen Europarecht anwendbar sind. Erstmals wird vom EuGH gefordert, ein verbindliches Modell aus möglichen methodischen Ansätzen auszuwählen, ähnlich wie Richter die richtige Bedeutung aus den möglichen Wortbedeutungen des Gesetzes nachvollziehbar bestimmen müssen. Diese Arbeit wurde 2008 mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg ausgezeichnet.

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Grundprobleme einer juristischen (gemeinschaftsrechtlichen) Methodenlehre., Axel Adrian

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2009
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