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Axel Adrian

    Florenz
    Grundprobleme einer juristischen (gemeinschaftsrechtlichen) Methodenlehre.
    Grundsatzfragen zu Staat und Gesellschaft am Beispiel des Kinder-/Stellvertreterwahlrechts
    Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen.
    • Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen.

      Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner-zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre.

      • 158pages
      • 6 heures de lecture

      Die Ausrichtung der Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften könnte die Jurisprudenz als eigenständige Wissenschaft gefährden. Es wird eine Unterscheidung zwischen allgemeiner Wissenschaftstheorie mit strengen Kriterien und speziellen Theorien mit flexiblen Ansätzen vorgenommen. Während es nicht zwingend erforderlich ist, dass juristische Theorien empirisch überprüfbar sind, zeigt sich dennoch ein Bedarf an Fortschritten in den Bereichen Strukturwissenschaft, Rechtslogik und Rechtsinformatik.

      Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen.
    • Müssen Kinder in Deutschland ab Geburt wahlberechtigt sein und Eltern als gesetzliche Vertreter für diese wählen? Es gibt kein Metakriterium, um dies zu beantworten, nur den selbstbezüglichen Grundsatz: »Alle, die durch ein Wahlsystem betroffen sein können, sind an der Konstruktion des Wahlrechts zu beteiligen.« Seit Jahrzehnten werden verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Kinderhabenden und Kindern, z. B. in der Sozialversicherung, diskutiert. Die Spaltung der Wahlbevölkerung verläuft dabei nicht zwischen Alt und Jung, oder zwischen Kinderlosen und Kinderhabenden, sondern zwischen Kinderlosen und Kinderarmen mit nur einem Kind auf der einen Seite, und Kinderhabenden mit zwei oder mehr Kindern auf der anderen Seite. Letztere sind bereits zahlenmäßig nicht mehr in der Lage verfassungswidrige Ungleichbehandlungen politisch abzuschaffen. Bereits heute, aber auch nach Einführung eines Kinderwahlrechts, muss für diese endlich effektiver rechtlicher Minderheitenschutz praktisch werden.

      Grundsatzfragen zu Staat und Gesellschaft am Beispiel des Kinder-/Stellvertreterwahlrechts
    • Die „Maastricht-Entscheidung“ des BVerfG regt zur erneuten Auseinandersetzung mit den Kriterien der Rechtsanwendung im Europarecht, im Deutschen Recht und in der Staatstheorie an. Die Rechtswissenschaft dient als Ausgangspunkt für interdisziplinäre Diskussionen über wissenschaftstheoretische Fragen, insbesondere über den Unterschied zwischen „science“ und „prudence“. Axel Adrian thematisiert grundlegende Probleme der Methodenlehre: Wie kann ich wissen, dass ich richtig verstanden habe? Ob als Physiker, Richter oder Mensch – die Vorhersagbarkeit von Gerichtsentscheidungen, die strikt aus dem Gesetz abgeleitet werden sollten, ist oft gering. Die Exaktheit der Physik steht im Kontrast zur vermeintlichen Unwissenschaftlichkeit der Rechtsanwendung. Paradoxerweise ist der Richter an ein Gesetz gebunden, das er selbst interpretieren muss. Dennoch bleibt die Idee der demokratischen Staatstheorie intakt, da formale Modelle wie Subsumtion und Rechtsfortbildung auch im mehrsprachig verbindlichen Europarecht anwendbar sind. Erstmals wird vom EuGH gefordert, ein verbindliches Modell aus möglichen methodischen Ansätzen auszuwählen, ähnlich wie Richter die richtige Bedeutung aus den möglichen Wortbedeutungen des Gesetzes nachvollziehbar bestimmen müssen. Diese Arbeit wurde 2008 mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg ausgezeichnet.

      Grundprobleme einer juristischen (gemeinschaftsrechtlichen) Methodenlehre.