Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen.
Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner-zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre.
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Die Ausrichtung der Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften könnte die Jurisprudenz als eigenständige Wissenschaft gefährden. Es wird eine Unterscheidung zwischen allgemeiner Wissenschaftstheorie mit strengen Kriterien und speziellen Theorien mit flexiblen Ansätzen vorgenommen. Während es nicht zwingend erforderlich ist, dass juristische Theorien empirisch überprüfbar sind, zeigt sich dennoch ein Bedarf an Fortschritten in den Bereichen Strukturwissenschaft, Rechtslogik und Rechtsinformatik.