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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238 - 342e HGB)

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Der Kommentar zur Rechnungslegung befindet sich im Umbruch, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im April 2009, das die Annäherung des deutschen Rechnungslegungsrechts an internationale Standards zum Ziel hat. Der Dialog zwischen traditionellen deutschen und angelsächsischen Methoden bringt umfassende Änderungen in der Praxis mit sich. Diese Herausforderung motiviert eine Erweiterung der Kommentierung, die ursprünglich auf Aktiengesellschaften ausgerichtet war, auf alle Rechtsformen. Der Kommentar bietet eine umfassende Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungsrechts für alle Rechtsformen, einschließlich der allgemeinen Vorschriften für Kaufleute, Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften und bestimmte Geschäftszweige sind ebenfalls enthalten. Der Aufbau folgt dem numerischen System des HGB, wobei auch die relevanten Sondervorschriften für Jahresabschlüsse, Gewinnverwendung und Prüfungen der Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gewährleistet eine umfassende und praxisnahe Orientierung im aktuellen Rechnungslegungsrecht.

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Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238 - 342e HGB), Carsten Peter Claussen

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2011
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