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Carsten Peter Claussen

    Umbruch und Wandel
    Bank- und Börsenrecht für Studium und Praxis
    Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238 - 342e HGB)
    D-Markbilanzgesetz
    Bank- und Börsenrecht
    Insiderrecht für Finanzanalysten
    • Der Kommentar zur Rechnungslegung befindet sich im Umbruch, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im April 2009, das die Annäherung des deutschen Rechnungslegungsrechts an internationale Standards zum Ziel hat. Der Dialog zwischen traditionellen deutschen und angelsächsischen Methoden bringt umfassende Änderungen in der Praxis mit sich. Diese Herausforderung motiviert eine Erweiterung der Kommentierung, die ursprünglich auf Aktiengesellschaften ausgerichtet war, auf alle Rechtsformen. Der Kommentar bietet eine umfassende Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungsrechts für alle Rechtsformen, einschließlich der allgemeinen Vorschriften für Kaufleute, Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften und bestimmte Geschäftszweige sind ebenfalls enthalten. Der Aufbau folgt dem numerischen System des HGB, wobei auch die relevanten Sondervorschriften für Jahresabschlüsse, Gewinnverwendung und Prüfungen der Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gewährleistet eine umfassende und praxisnahe Orientierung im aktuellen Rechnungslegungsrecht.

      Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238 - 342e HGB)
    • Politik im Umbruch: Integration, Kooperation, Besinnung auf Eigenständigkeit. Erneuerung und Festigung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Finanzmärkte im Zeichen der Internationalisierung. Unternehmensführung und -organisation im Wandel. Vom Wandel im Betrieblichen Rechnungswesen. Staat und Gesellschaft - jenseits von Angebot und Nachfrage.

      Umbruch und Wandel
    • In anschaulichen Beispielen werden die wesentlichen Instrumentarien zur Gestaltung einer ''optimalen'' Unternehmensnachfolge dargestellt: vorweggenommene Erbfolge, die Bestimmung des Unternehmensnachfolgers durch Rechtsgeschäft auf den Todesfall, Einsetzung eines Aufsichtsrats/Beirats, Anordnung der Testamentsvollstreckung, Übertragung des Managements auf familienfremde Personen und Börsengang des Unternehmens.

      Optimale Unternehmensnachfolge