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Band II der Reihe zum liechtensteinischen Sachenrecht umfasst die Artikel 265 bis 571 und ist ein zentrales Gesetz im liechtensteinischen Zivilrecht, das zusammen mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) wirkt. Das Sachenrecht basiert auf dem schweizerischen Sachenrecht, veröffentlicht im ZGB von 1908, und zeigt weitgehende Übereinstimmungen, sodass die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts auch für Liechtenstein herangezogen werden kann. Allerdings gibt es aufgrund der früheren Rezeption des österreichischen ABGB (1811) wichtige Abweichungen, die sich sowohl im Wortlaut als auch in der Stellung der Bestimmungen und deren Wechselwirkungen mit dem ABGB zeigen. Obwohl das liechtensteinische Sachenrecht bereits 1923 inkorporiert wurde und die ABGB-Bestimmungen außer Kraft gesetzt wurden, fehlte bislang eine umfassende Kommentierung. Der vorliegende Arbeitskommentar zielt darauf ab, dieses Defizit vorübergehend zu mildern, bis eine detaillierte Kommentierung verfügbar ist. Aufgrund des Umfangs wurde das Gesamtwerk in drei Teilbände gegliedert. Mit dem zweiten Teilband erhalten Käufer bei Abnahme des Gesamtwerks auch kostenlos den dritten Teilband und eine CD-ROM mit der gesamten Kommentierung.
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Liechtensteinisches Sachenrecht, Antonius Opilio
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- 2010
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