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Die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, die Verordnung 1829/2003 und das deutsche Gentechnikgesetz regeln den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Vor der Genehmigung ist eine Umweltrisikoprüfung erforderlich, und während des Anbaus muss ein Monitoring der Umweltwirkungen durchgeführt werden. Um Schäden an der Natur verlässlich zu bestimmen, müssen diese zunächst klar definiert werden, und ein standardisiertes Verfahren zur Schadensbewertung ist notwendig. Da diese Bedingungen aus Naturschutzsicht nicht erfüllt waren, beauftragte das Bundesamt für Naturschutz eine Forschergruppe an der TU Berlin mit der Entwicklung einer Schadensdefinition und eines Bewertungsverfahrens. Das Ergebnis ist ein transparentes, standardisiertes Verfahren, das künftig bei gentechnik- und naturschutzrechtlichen Vollzugsaufgaben eingesetzt werden kann. Es ergänzt die gentechnikrechtlichen Bewertungen um wichtige naturschutzfachliche Aspekte, wie die Differenzierung von Schutzgütern und die Beachtung konkreter Naturschutzzielsetzungen in Schutzgebietsverordnungen. Der Haupttext beschreibt alle Verfahrensschritte ausführlich, und eine beiliegende CD-ROM bietet einen Leitfaden, der den Gesamtablauf und die Einzelschritte des Bewertungsverfahrens zusammenfasst.
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Bewertung "ökologischer Schäden" infolge des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft, Ingo Kowarik
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