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Natura 2000

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Die Einrichtung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ hat direkte Konsequenzen für die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb und im Umfeld dieser Gebiete. Auf der Grundlage der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie sollen die wertvolle Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen in allen Mitgliedsstaaten der EU geschützt werden. Es bestehen zwar keine generellen Verbote für Bauvorhaben, dennoch müssen sie auf ihre Verträglichkeit mit den Ansprüchen der Natura 2000-Gebiete geprüft werden. Liegt ein Vorhaben im oder in direkter Nachbarschaft zu einem FFH-Gebiet, so ist im Rahmen des Verfahrens auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung mindestens aber eine Erheblichkeitsabschätzung durchzuführen. Maßgeblich ist, dass das Vorhaben den Lebensraumtyp oder die zu schützende Art nicht erheblich beeinträchtigt. Das Heft gibt Hilfestellung und Empfehlung bei Genehmigungsverfahren für Stallanlagen. Die formalen und naturschutzfachlichen Beurteilungskriterien von „Natura 2000“ als können damit rechtzeitig und sachbezogen in die Planung eines landwirtschaftlichen Bauvorhabens einbezogen werden. Praxisbeispiele veranschaulichen, dass der Erfolg eines Genehmigungsverfahrens ein professionelles Vorgehen voraussetzt und sowohl Naturschutz als betriebliche Entwicklung sich nicht widersprechen.

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Natura 2000, Günther Aulig

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2007
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