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Die unerlaubten Handlungen, wie Entwendung, Raub, Eigentumsverletzung und Beleidigung, stehen im Mittelpunkt des kommentierten Gaiusabschnittes. Diese Delikte wurden in privatrechtlichen Prozessen geahndet, was für die Zeit Gaius' (2. Jahrhundert n. Chr.) bemerkenswert ist. Eine Einleitung bietet einen Überblick über das Verhältnis zwischen privater und pönaler Rechtsprechung, einschließlich der Entwicklung der pönalen Rechtsprechung seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr., beginnend mit den XII Tafeln bis zur Kaiserzeit. Der Gaiustext wurde neu konstituiert, basierend auf der Veroneser Handschrift. Zwei Apparate für Parallelstellen und textkritische Anmerkungen begleiten den Text. Wichtige Themen der juristischen Kommentierung umfassen die offenkundige Entwendung, Haussuchung, Aktivlegitimation zur Entwendungsklage, Schadensberechnung nach der Lex Aquilia sowie die Entwicklung des iniuria-Begriffes. Exkurse zu Teilproblemen, wie den Ciceronischen Vorschlägen für ein neues juristisches Lehrbuch, werden ebenfalls behandelt. Abbildungen der Seite 187 des Codex verdeutlichen die Textbeschaffenheit. Gaius' Institutiones bieten Einblicke in den Aufbau eines Lehrbuchs, das im 2. Jahrhundert für Jurastudenten verwendet wurde. Diese Ausgabe richtet sich an Rechtshistoriker, interessierte Juristen, klassische Philologen und Althistoriker und schließt die Kommentierung des 3. Buchs der Gajanischen Institutionen ab.
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Gai Institutiones III, 182 - 225, Hein L. W. Nelson
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