Die vertragliche Verpflichtung, der contractus, bildet das zentrale Thema des behandelten Gaiusabschnitts, der Darlehen, Stipulation, Bürgschaft, schriftliche Verträge, Kauf und Verkauf, Vermietung, Gesellschaft, Auftrag und den Erwerb von vertragsmäßigen Rechten umfasst. Der Kommentar basiert auf dem Gaiustext, institutiones III 88-181, der neu konstituiert wurde, gestützt auf die Veroneser Handschrift, die Studemundschen Nachschrift und die Florentiner Pergamentblätter. Zwei Apparate für Parallelstellen und textkritische Anmerkungen begleiten den Text, wobei auffällige Fehlerquellen, wie falsch interpretierte Unzialsiglen, besonders berücksichtigt werden. Da von einem der Florentiner Blätter, dem Folium E/F, bisher keine Abbildung existierte, sind neuhergestellte Fotos mit diplomatischen Abdrucken abgebildet. Neben den juristischen Themen wird auch den sprachlichen Besonderheiten des Gaiusbuches Beachtung geschenkt. Es wird deutlich, dass das Latein des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts, einschließlich des gajanischen Juristenlateins, sich in mehrfacher Hinsicht vom Latein der ciceronischen Zeit unterscheidet, was oft zu Fehlinterpretationen geführt hat. Einige Gaiuspassagen sind daher der Interpolation verdächtigt worden. Unterschiedliche Forschungsprobleme werden separat behandelt, und ein Vergleich der Florentiner Texte mit den entsprechenden Passagen des Veronensis zeigt, dass die florentinischen Texte auf eine älter
Hein L. W. Nelson Livres



Die unerlaubten Handlungen, wie Entwendung, Raub, Eigentumsverletzung und Beleidigung, stehen im Mittelpunkt des kommentierten Gaiusabschnittes. Diese Delikte wurden in privatrechtlichen Prozessen geahndet, was für die Zeit Gaius' (2. Jahrhundert n. Chr.) bemerkenswert ist. Eine Einleitung bietet einen Überblick über das Verhältnis zwischen privater und pönaler Rechtsprechung, einschließlich der Entwicklung der pönalen Rechtsprechung seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr., beginnend mit den XII Tafeln bis zur Kaiserzeit. Der Gaiustext wurde neu konstituiert, basierend auf der Veroneser Handschrift. Zwei Apparate für Parallelstellen und textkritische Anmerkungen begleiten den Text. Wichtige Themen der juristischen Kommentierung umfassen die offenkundige Entwendung, Haussuchung, Aktivlegitimation zur Entwendungsklage, Schadensberechnung nach der Lex Aquilia sowie die Entwicklung des iniuria-Begriffes. Exkurse zu Teilproblemen, wie den Ciceronischen Vorschlägen für ein neues juristisches Lehrbuch, werden ebenfalls behandelt. Abbildungen der Seite 187 des Codex verdeutlichen die Textbeschaffenheit. Gaius' Institutiones bieten Einblicke in den Aufbau eines Lehrbuchs, das im 2. Jahrhundert für Jurastudenten verwendet wurde. Diese Ausgabe richtet sich an Rechtshistoriker, interessierte Juristen, klassische Philologen und Althistoriker und schließt die Kommentierung des 3. Buchs der Gajanischen Institutionen ab.