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Kollektives Arbeitsrecht

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Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den wichtigen Materien des Sozialpartnerrechts, der Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, der Betriebsratsorganisation sowie der Streikfreiheit und Schlichtung. Besonderes Gewicht wird auf die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder und die Mitbestimmungsrechte gelegt. In einem Zusatzkapitel werden auch die Verfahren vor den Arbeitsgerichtsbehörden erörtert. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet das Skriptum ab und erleichtert damit den sachbezogenen Einstieg. Die 4. Auflage weist insbesondere einen Abschnitt über die Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (Societas Europea) auf, geht auf die bedeutenden Neuerungen im Arbeitsgerichtsverfahren ein, berücksichtigt partielle gesetzliche Änderungen in allen Bereichen und hebt die neuesten Judikaturtendenzen hervor. Damit ist das Skriptum wieder auf dem neuesten Stand und vermag nicht nur den Studierenden einen umfassenden Lernbehelf zu bieten, sondern bildet auch für Berufsanwärter und Mitarbeiter der kollektiven Interessenvertretungen und Vollzugsbehörden eine gute Basis zur Vorbereitung und Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben. o. Univ.-Prof. Dr. Martin Binder ist Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Innsbruck und beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht (zunächst in Salzburg, dann in Innsbruck). Damit ist gewährleistet, dass das Wesentliche dieser Materie in methodisch einwandfreier Form aufbereitet wird. Viele Themen davon waren bereits Gegenstand von Einzelpublikationen.

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Kollektives Arbeitsrecht, Martin Binder

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2007
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