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Kollektives Arbeitsrecht

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Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den wichtigen Materien des Sozialpartnerrechts, der Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, der Betriebsratsorganisation sowie der Streikfreiheit und Schlichtung. Besonderes Gewicht wird auf die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder und die Mitbestimmungsrechte gelegt. In einem Zusatzkapitel werden auch die Verfahren vor den Arbeitsgerichtsbehörden erörtert. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet das Skriptum ab und erleichtert damit den sachbezogenen Einstieg. Die 5. Auflage berücksichtigt jüngste Gesetzesänderungen (etwa die AN-Beteiligung bei grenzübergreifenden Verschmelzungen, aber auch in Bezug auf das Verfassungs- und Verfahrensrecht), neuere Rechtsprechung des EuGH und OGH sowie die Änderungen in der Gewerkschaftsorganisation. Es wurden weiters gewisse Straffungen vorgenommen, um das Materienverständnis zu erleichtern. Damit ist das Skriptum wieder auf dem neuesten Stand und vermag nicht nur den Studierenden einen umfassenden Lernbehelf zu bieten, sondern bildet auch für Berufsanwärter sowie Mitarbeiter der kollektiven Interessenvertretungen und Vollzugsbehörden eine gute Basis zur Vorbereitung und Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben.

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Kollektives Arbeitsrecht, Martin Binder

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2009
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