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Die Zulässigkeit der Verwertung von genetischen Informationen im deutschen und amerikanischen Versicherungsrecht

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Angesichts der Fortschritte in der Humangenetik wird das Interesse der Kranken- und Lebensversicherer immer stärker, genetische Informationen im Rahmen der Risikoselektion zu verwerten. Demgegenüber wollen die Versicherungsnehmer ihre genetischen Daten als Teil ihrer Privatsphäre schützen und vor den Versicherern geheim halten. Nach der Darstellung der gegenwärtigen und zukünftigen Einflüsse von Gentests auf die Gesundheitsprüfung in der Personenversicherung untersucht der Verfasser die derzeitige deutsche Rechtslage im Hinblick auf die Forderung und Verwertung von genetischen Tests und prüft sodann die von den verschiedensten Seiten gemachten Vorschläge, wie der Inte-ressengegensatz ausgeglichen werden kann. Hierbei werden zugleich die Schwächen dieser Ansätze aufgezeigt. Im Vergleich dazu wird das Recht des Bundes und der Bundesstaaten der USA dargestellt, wo dieses Problem bereits seit Jahren vom Gesetzgeber in den verschiedensten Ausgestaltungen geregelt wurde. Sodann erörtert er im Einzelnen, welche amerikanischen Ansätze in das System des deutschen Privatversicherungsrechts passen und unterbreitet einen eigenen Lösungsvorschlag, der bestimmte amerikanische Schutzinstrumente für eine gesetzliche Neuregelung in Deutschland übernimmt.

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Die Zulässigkeit der Verwertung von genetischen Informationen im deutschen und amerikanischen Versicherungsrecht, Thomas Brinkmann

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2006
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