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Defizitäre Demokratie

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Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes materialisiert das demokratische Prinzip an oberster Stelle der heimischen Rechtsordnung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Hauptinteresse und Schwerpunkt dieser Arbeit liegen auf dem zweiten Satz und kreisen um die zentrale Frage nach der politisch-rechtlichen Zugehörigkeit zu diesem „Volk“, von dem „das Recht“ ausgeht: Moderne liberale Demokratien bauen die gesetzlich legitimierte Entscheidungsfindung und Herrschaftskontrolle vor allem auf zwei fundamentalen Grundprinzipien auf: dem Betroffenheitsprinzip und dem Prinzip der Selbstunterwerfung. Demokratie ist „Volksherrschaft“, meint damit aber nichts anderes als die theoretische Identität von Herrschern und Beherrschten. In der allgemeinen Staatenpraxis ist es in der Regel die Staatsangehörigkeit, über die die Frage der Betroffenheit beantwortet wird. Durch vermehrte transnationale Mobilität kommt es aber zu einer Verschiebung in dieser Zusammensetzung der nationalen Gesellschaften: Der Anteil jener Menschen in der Bevölkerung, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem sie leben, nimmt zu, die Teilmengen WohnbürgerInnen und StaatsbürgerInnen verlieren ihre Deckungsgleichheit und driften zusehends auseinander. Die demokratischen Prinzipien der Betroffenheit und der Selbstunterwerfung können nicht mehr im vollen Umfang erfüllt werden. Die Demokratie wird zur defizitären Demokratie.

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Defizitäre Demokratie, Gerd Valchars

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2006
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