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Aarhus-Konvention - Umweltprobleme bei der Zulassung von Flughäfen

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Der erste Teil des Buches behandelt die Aarhus-Konvention, die erste völkerrechtliche Vereinbarung, die internationale Mindeststandards für den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichtsverfahren im Umweltrecht festlegt. Die Konvention wurde von der EG und Deutschland unterzeichnet, was einen mehrstufigen Umsetzungsprozess nach sich zieht. Die EG hat bereits mit der Umsetzung begonnen, unter anderem durch die Erlass der „Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“ und der „Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme“. Diese neuen Vorschriften werfen die Frage auf, ob eine grundlegende Umgestaltung des deutschen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts im Umweltrecht notwendig ist. Der zweite Themenkomplex befasst sich mit Umweltproblemen in der Flughafenplanung. Hier stehen nicht nur zwei große Planfeststellungsverfahren im Fokus, sondern auch zahlreiche Auseinandersetzungen, die insbesondere durch das Thema „Fluglärm“ geprägt sind. Bürger, Gemeinden, Flughafenunternehmer, Zulassungsbehörden und Gerichte sind in diesen komplexen Zulassungsrecht-Prozessen involviert. Es ergeben sich Fragen zu Raumordnungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellung, die sowohl flughafenspezifisch als auch allgemein relevant sind. Der Streit um den Immissionsschutz, insbesondere den

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Aarhus-Konvention - Umweltprobleme bei der Zulassung von Flughäfen, Hans Dieter Kenneweg

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2004
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