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Das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften

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Das Karlsruher Forum 2002 behandelte das Schuldrechtmodernisierungsgesetz, Thema des Jahres 2003 war das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften. Beide Gesetze gehören zu der umfassenden Schuldrechtsreform, die von der Bundesregierung in der vorigen Legislaturperiode in Angriff genommen wurde. Das 2. SchadRÄndG bezweckt nach amtlicher Begründung die Beseitigung der Haftungslücken und Gerechtigkeitsdefizite, die durch die Veränderung der Verhältnisse, insbesondere durch technischen Fortschritt und durch gewandelte Wertvorstellungen entstanden sind. Die Vorträge des Karlsruher Forums 2003 behandeln zwei Kernfragen der Novellierung des Schadensersatzrechts: Prof. Dr. von Bar (Universität Osnabrück) geht der Frage nach, ob der Opferschutz in angemessener Form erweitert wurde. Prof. Dr. Looschelders legt in seinem Vortrag dar, wie das neue Schadensersatzrecht den Deckungsumfang der bestehenden Haftpflichtversicherungen verändert hat.

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Das zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften, Egon Lorenz

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2004
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