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Die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII, §§ 77 und 78) und die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung ab 1.1.1999 haben der Qualitätsdebatte in der Erziehungshilfe einen rechtspolitischen Impuls gegeben. Angesichts der Vielzahl an Ansätzen zur Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit könnte man annehmen, dass jeder Träger das passende Modell auswählen kann. Das eigentliche Problem liegt jedoch im richtigen 'Anwenden'. Im Eckehardter Modell wird die pädagogische Praxis durch Kundenbefragungen evaluiert. Dabei stellt sich die Frage, wie die Betroffenen die Hilfeangebote, die Qualität der Unterstützung und ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten bewerten. Die Klientenperspektive wird als zentrale Ressource für die Weiterentwicklung einer dienstleistungsorientierten Jugendhilfe betrachtet. Sie erlaubt die Gegenüberstellung professioneller und subjektiver Wahrnehmungen. Die explorative Studie von Rolf Ebeling zeigt, dass die Einhaltung grundlegender Standards, wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert sind, die Chancen für das Gelingen von Hilfen erhöht. Ebeling, Jahrgang 1957, ist Diplom-Sozialpädagoge und Verkehrspädagoge, tätig in der Jugendhilfe Eckehardt und als Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld. Seine Schwerpunkte liegen im Qualitätsmanagement der Jugendhilfe.
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Evaluation des Qualitätsmanagements der Jugendhilfe am Beispiel des Eckehardter Modells, Rolf Ebeling
- Langue
- Année de publication
- 2002
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