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Martin Kirsch

    Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert
    Denken und Umsetzung des Konstitutionalismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
    Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich
    Der Verfassungsstaat vor der Herausforderung der Massengesellschaft
    • Den Autoren der hier zusammengefassten Beiträge geht es darum, erste Elemente europäischer Zusammenhänge der Veränderungen des Verfassungsstaates angesichts der Herausforderung der Massengesellschaft um 1900 herauszuarbeiten und dabei nicht die bislang zumeist üblichen nationalstaatlichen Perspektiven zu beschreiten: Angesichts des bisherigen Forschungsstandes stehen transnationale Vergleiche im Vordergrund, die insgesamt einen großen Teil der Länder Europas abdecken. Die europäische Dimension ergibt sich zudem aus der Berücksichtigung des Transfers zwischen den Staaten. Als besonders fruchtbar erweist sich hierbei durch die Einbeziehung der Entwicklungen im Osmanischen Reich und in Japan auch der Blick anderer Rechtskulturen von »außen« auf Europa. Inhaltlich richtet sich der Blick einerseits auf den Konstitutionalismus unter den Bedingungen einer sich ausweitenden politischen Partizipation, indem das Wechselverhältnis von Parteien, Wahlen und Öffentlichkeit näher beleuchtet wird. Andererseits wird auch untersucht, wie sich der Verfassungsstaat den Herausforderungen der sozialen und nationalen Frage stellte. Das Wechselverhältnis von Recht und Gesellschaft findet dabei sowohl in seiner diskursiven Dimension als auch hinsichtlich der politischen Praktiken Berücksichtigung.

      Der Verfassungsstaat vor der Herausforderung der Massengesellschaft
    • Das Revolutionsjahr 1848 führte zu einer neuen „Verfassungswelle“ in Europa, ähnlich wie in den Jahren 1799, 1815 und 1830. Die Verfassung spielte eine zentrale Rolle, da sie eng mit zwei Hauptaufgaben der Revolution verknüpft war: der Staatenbildung nach dem Nationalitätenprinzip und der Demokratisierung des politischen Systems. Der erste Abschnitt analysiert das Wechselverhältnis von Verfassung und Gesellschaft aus einer vergleichenden Perspektive. Eine andere Gruppe von Beiträgen fokussiert sich auf die Problematik der Rezeption, während auch die Frage der Nationalitäten im Verfassungsgefüge behandelt wird. Es werden bewusst Länder einbezogen, die zu diesem Zeitpunkt keine Revolution erlebten, und die langfristigen Vor- und Nachwirkungen von 1848 werden berücksichtigt, um die Bedeutung der Revolution für den Verfassungswandel im 19. Jahrhundert besser zu verstehen. Methodisch-theoretisch knüpft der Band an die aktuelle Diskussion über Komparatistik an, indem sowohl strukturelle Vergleiche als auch transfergeschichtliche Rezeptionsprobleme untersucht werden.

      Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich
    • Der Band entstand aus einer Tagung im Mai 1997 an der Humboldt-Universität zu Berlin, an der Historiker, Juristen und Politologen aus Deutschland, Italien, Österreich, Spanien und der Schweiz teilnahmen. Die Hälfte der Beiträge behandelt die Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen des Verfassungsstaates in Deutschland vom frühen 19. Jahrhundert bis zum Vormärz, wobei das Verhältnis von Verfassungsidee und -wirklichkeit im Fokus steht. Da der Konstitutionalismus in Deutschland eng mit anderen europäischen Staaten verknüpft war, analysiert die andere Hälfte der Abhandlungen die Einflüsse und Wechselwirkungen mit Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Dänemark und der Schweiz. Methodisch wird dies durch Vergleiche und Analysen der Rezeptionsweisen zwischen Staatsdenken und Verfassungen verschiedener Länder erreicht. Viele Beiträge thematisieren zudem die Kontinuität und Diskontinuität in der Geschichte des Konstitutionalismus vom 18. zum 19. Jahrhundert. Insgesamt leistet der Band einen Beitrag zur Geschichte des europäischen Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert.

      Denken und Umsetzung des Konstitutionalismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
    • Martin Kirsch analysiert erstmals aus europäischer Perspektive die grundlegenden Verfassungsstrukturen in der Zeit zwischen 1789 und dem Ende des Ersten Weltkriegs. Der für die europäische Rezeptionsgeschichte zentrale französische Fall wird systematisch mit Deutschland, Italien und Belgien verglichen; darüber hinaus fließen auch Ereignisse und Strukturen der Verfassungsgeschichte von vierzehn weiteren europäischen Nationen in den Vergleich mit ein. Im Zeitalter der Nationalstaaten entstanden nicht – wie zu vermuten wäre – jeweils nationale Sonderformen. Mit dem monarchischen Konstitutionalismus bildete sich vielmehr ein übergreifender europäischer Verfassungstyp heraus, der den »Normalfall« der europäischen Verfassungsentwicklung im 19. Jahrhundert verkörperte. Diese Grundthese führt auf der nationalgeschichtlichen, europäischen und theoretisch-begrifflichen Ebene zur Neu- und Umwertung verschiedener historischer Fragestellungen. So zeigt sich, daß die These von einem verfassungsgeschichtlich bedingten Sonderweg Deutschlands relativiert werden muß. Auf europäischer Ebene wird deutlich, daß der Verfassungstyp des monarchischen Konstitutionalismus beinahe alle europäischen Länder erfassen konnte, weil er die besten Antworten auf die im Rahmen der Nationen- und Nationalstaatsbildung auftretenden Fragen und Probleme bot.

      Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert