Monika Jachmann Michel Livres






Finanzierung der inneren Sicherheit unter Berücksichtigung des Sicherheitsgewerbes
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Ziel der Regensburger Habilitationsschrift ist es, den Stellenwert der Rechtsfiktion im Prozeß der Rechtsgewinnung im öffentlichen Recht zu bestimmen. Sie unterscheidet vier grundsätzliche Anwendungsbereiche der Fiktion im öffentlichen Recht: die Verwendung der Fiktion bei der Abfassung des Gesetzestextes, die Sachverhaltsfiktion im inneren Gesetzgebungsverfahren, die Fiktionsbildung durch den Rechtsanwender und den Einsatz von Fiktionen in der Rechtsdogmatik. Primäre Bedeutung erlangt die Gesetzesfiktion. Als verdeckte Ausnahmeregel kann diese freilich nicht sachlich offene Probleme lösen. Ihr Gebrauch liegt jedoch grundsätzlich im Rahmen gesetzgeberischer Freiheit. Aus rechtsphilosophischer Sicht sind die geltenden Gesetzesfiktionen nicht zu mißbilligen. Verfassungsrechtliche Schranken für den Einsatz von Gesetzesfiktionen ergeben sich in Abhängigkeit von Fiktionsgegenstand und Zweck der einzelnen Fiktionsnorm. Die Fiktionsbildung durch den dem Gesetzmäßigkeitsprinzip (Art. 20 III, 97 I GG) verpflichteten Rechtsanwender ist grundsätzlich abhängig von einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung. In der öffentlichrechtlichen Rechtsdogmatik spielt die Fiktion nur eine untergeordnete Rolle.
Neuere Entwicklungen der Rechtsprechung zur Abgeltungsteuer Die Konturen, die das Regelungssystem der Abgeltungsteuer durch die Rechtsprechung bis zum 1.1.2019 gewonnen hat, sind in dem Leitfaden zusammengestellt. Die zentralen Themen: - Überleitung ins Recht der Abgeltungsteuer - Auslegung einzelner Tatbestände des § 20 EStG, u. a. für die Fälle von Veräußerungsverlust, Verlusten aus einem Devisentermingeschäft, Forderungsausfall, weiteren Substanzverlusten ohne Veräußerung bei unwesentlicher Beteiligung, - Forderungsverzicht eines Gesellschafters, Refinanzierungsaufwendungen, Verlustverrechnungsbeschränkungen - Umfassende Besteuerung des Kapitalstamms im Hinblick auf Substanzverluste ohne Veräußerung - Ausnahmen von der Abgeltungsteuer Wichtige Verfahrensfragen Ergänzt wird dieser Überblick durch besonders praxisrelevante Verfahrensfragen, die sich insbesondere bei der Verlustberücksichtigung und dem Vorgehen gegen eine Kapitalertragsteueranmeldung stellen. Den Abschluss bildet ein Plädoyer für die Beibehaltung der Abgeltungsteuer. Expertenwissen Die Autorin Professorin Dr. Monika Jachmann-Michel ist Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof.
Erneuerung des Steuerrechts
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Band mit den Referaten und Diskussionen zur Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e. V. am 9./10. September 2013 in Berlin
Die Ehegattenbesteuerung und die Berücksichtigung von Kindern bei der Einkommensteuer sind angesichts der sich wandelnden Altersstruktur der Gesellschaft ein zentrales Thema der politischen Diskussion. Die Frage nach der gerechten Steuerlast für Familien wird neu gestellt, und Reformbedarf wird vielfach angemeldet. Die Autorin analysiert die Gesetzesentwicklung, insbesondere §§ 9 Abs. 5 S. 1, 9c EStG zu Kinderbetreuungskosten sowie §§ 31, 32 EStG, die den Familienleistungsausgleich regeln. Sie zeigt auf, wie diese Normen nebeneinander existieren, jedoch systematisch nicht aufeinander abgestimmt sind, um der Leistungsfähigkeitsminderung durch Kinder Rechnung zu tragen. Beide Regelungsansätze sollten de lege ferenda koordiniert werden, wobei speziell erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nach allgemeinen Grundsätzen abziehbar sein sollten. Die Autorin präsentiert Reformalternativen wie die Einführung eines Kindergrundfreibetrags, unbegrenztes Familiensplitting und Familien-Realsplitting. Sie argumentiert, dass bedarfsorientierte Transferleistungen zusammengefasst und vom Steuersystem getrennt werden sollten. Eine gleichheitsrechtlich gebotene Steuerentlastung für Eltern betrifft zwangsläufig nur Steuerzahler, während Familienförderung für Nicht-Steuerzahler im Steuerrecht widersprüchlich ist und sozialrechtliche Lösungen erfordert.