Christian Neschwara Livres






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Anlässlich des einhundertjährigen Bestehens der Republik Österreich fasste das Dinghofer Institut – Studiengesellschaft für Politikforschung 2017 den Entschluss, einen Sammelband zu verschiedenen historischen Gesichtspunkten der Begründung des Nachkriegsstaates Deutschösterreich als demokratischer Republik herauszubringen. Das nun vorliegende Werk vereint Autoren unterschiedlicher Fachrichtungen aus Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Bemühen, besonders die Rolle der Provisorischen Nationalversammlung unter wesentlichem Vorsitz des deutschnationalen Präsidenten Dr. Franz Dinghofer zu erhellen. Ausgehend vom Übergang von der „alten“ Monarchie zur „neuen“ Republik werden hierbei Umfeld und Zusammensetzung der Provisorischen Nationalversammlung untersucht. In der Folge widmen sich historisch-kulturelle Untersuchungen ebenso den identitätsstiftenden Symbolen und Institutionen des neuen Staates Deutschösterreich wie der Sicht des angrenzenden Auslandes – der Tschechoslowakei und des Deutschen Reiches – auf den österreichischen Nachfolgestaat der Donaumonarchie. Ein Kommentarteil unter Einbeziehung der heutigen politischen Lage in Österreich rundet das mit zahlreichen Abbildungen und Zusatzmaterialien ausgestattete Werk sinnvoll ab.
Materialien zur Geschichte der österreichischen Grundrechte
150 Jahre Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
Die Entstehung des StGG und sein Fortwirken bis heute Mit Wiederherstellung der 1848 für Ungarn erlassenen konstitutionellen Verfassung nach Zustandekommen des Ausgleichs zu Jahresbeginn 1867 sah sich der österreichische Reichsrat veranlasst, auch für die cisleithanischen Länder eine Rückkehr zu früheren konstitutionellen Konzepten anzubahnen. Der zu diesem Zweck vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Verfassungsausschuss folgte dabei dem Vorbild der mit Oktroi vom Kaiser in Geltung gesetzten Reichsverfassung 1849. Der deutschliberale Abgeordnete Eduard Sturm, ein Anwalt aus der mährischen Landeshauptstadt Brünn wurde dazu bestimmt, den Entwurf für einen Grundrechte-Katalog auszuarbeiten. Nach Überarbeitung seines „Ur-Entwurfs“ durch ein Subkomitee des Verfassungsausschusses blieben im Wesentlichen jene Grundrechte Bestandteil des vom Reichsrat im Dezember 1867 beschlossenen Staatsgrundgesetzes (StGG) über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welche auch 1849 schon in Geltung standen. Sturm notierte auf einem Blatt mit Notizen über die Ergebnisse der Verhandlungen lapidar: „Alles 1849“!
Der nunmehr erschienene Band II/1 zur Geschichte des österreichischen Notariats bietet anknüpfend an den 1996 erschienenen ersten Band (bis zum Erlass der Notariatsordnung 1850) einen Blick in die Geschichte der Formierung eines modernen öffentlichen Notariats und beinhaltet: eine umfassende Dokumentation auf der Grundlage der Notariatsordnungen 1850, 1855 und 1871 sowieumfangreiche Tabellen, die sämtliche Besetzungen der in diesem Zeitraum – auf heutigem österreichischem Gebiet – bestandenen Notariatsstellen abbilden. Das Buch bietet somit einen Blick in die Geschichte, der auch die Interpretation des modernen Berufsrechts der Notare unterstützt.
Advokatenordnung 1648
Ein Beitrag zur Geschichte der österreichischen Rechtsanwaltschaft
Eine in Vergessenheit geratene historische Quelle ist wieder zugänglich. Neben einer Einleitung zum Standes- und Berufsrecht der österreichischen Rechtsanwaltschaft des 17. und 18. Jahrhunderts enthält das vorliegende Werk erstmals eine Edition der Advokatenordnung 1648 und weiterer verwandter Quellen. Die Advokatenordnung 1648 umfasst eine erste länderübergreifende Normierung des Standes- und Berufsrechts für österreichische Rechtsanwälte. Sie wurde weder selbst gedruckt, noch fand sie in gedruckte zeitgenössische Gesetzessammlungen Aufnahme. Auch deshalb war ihre Existenz in der neueren Literatur vollkommen unbekannt. Die einzige überlieferte Handschrift befand sich seit dem Vormärz im Besitz des Juridisch-politischen Lesevereines zu Wien und blieb dort fast ein Jahrhundert unbeachtet. In den ausgehenden 1920er Jahren kam sie nach einer Benutzung wohl in privaten Besitz, welcher in der NS-Zeit arisiert wurde. Nach ihrer „Wiederentdeckung“ vor ein paar Jahren befindet sich die Handschrift der Advokatenordnung 1648 nun wieder an ihrem angestammten Standort, der Rechtsanwaltskammer Wien.
Die ältesten Quellen zur Kodifikationsgeschichte des österreichischen ABGB
- 338pages
- 12 heures de lecture
Die Publikation enthält die Edition der ältesten noch erhaltenen Materialien zum österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Wichtige Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Kodifikation, wie der Codex Theresianus und seine Umarbeitungen sowie der Urentwurf und die Beratungsprotokolle des ABGB, wurden bereits Ende des 19. Jahrhunderts publiziert. Dokumente aus den Anfängen der Gesetzgebungstätigkeit sind der Forschung aber bislang noch nicht in gedruckter Form zugänglich gemacht worden. Es handelt sich um den Vorentwurf zum Codex Theresianus von Josef Azzoni sowie die Anmerkungen über das österreichische Recht von Josef Ferdinand Holger. Außer der Edition dieser Quellen bietet der Band auch eine ausführliche Einleitung, welche eine Einordnung dieser Dokumente in die Gesetzgebungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts enthält.
Ein österreichischer Jurist im Vormärz
- 299pages
- 11 heures de lecture
Karl Josef Pratobevera zählt zu jenen Vertretern der österreichischen Rechtswissenschaft des Vormärz, deren Leben und Werk heute wohl nur mehr wenigen Fachleuten bekannt sein dürfte. Er ist aber «zu den bedeutendsten österreichischen Juristen» (H. Baltl) seiner Zeit zu rechnen. Er stand im Schatten von Franz von Zeiller, der sich mit Redaktion des ABGB ein bleibendes Denkmal gesetzt hat. Pratobeveras Leistungen als Rechtswissenschafter und seine Verdienste als hochrangiger Justizfunktionär lassen sich nicht nur aus seinem literarischen Werk, aus Nachrufen und zeitgenössischen amtlichen Akten erfassen – er hat sein Wirken auch autobiographisch gewürdigt; in sogenannten «Selbstbiographischen Skizzen», die er unmittelbar nach Beendigung seiner Berufslaufbahn 1841/42 verfaßt hat.
Der vorliegende Band bietet erstmals eine umfassende moderne Darstellung der Geschichte des österreichischen Notariats. Die inhaltlich vielschichtige Zusammenschau einer Fülle von rechtsrelevanten Faktoren zeichnet ein plastisches, lebendiges Bild des Notariats als Teil der heimischen Rechtskultur vom Spätmittelalter bis zur neueren Rechtsgegenwart. Die von Rechtstatsachen ausgehende Dokumentation durchdringt nahezu alle Teilgebiete der Rechtsgeschichte, neue rezeptionsgeschichtliche, wirtschaftshistorische und standesspezifische Erkenntnisse erweitern entscheidend den bisherigen Forschungsstand. Mit seinen zahlreichen Diagrammen, Tabellen und Verzeichnissen ist das Buch in gewissem Grad auch als Nachschlagewerk verwendbar, das zu weiteren Forschungen anregen kann.