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Christian Theis

    Dissipative Entwicklung protogalaktischer Wolkensysteme
    Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda
    Sitzungsdienst des Staatsanwalts
    Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
    Wissen für den Körper
    Bewegte Freizeiten als Referenzen institutioneller Bildung
    • Bewegte Freizeiten als Referenzen institutioneller Bildung

      Tagungsband der DGfE-Jahrestagung Kommission Sportpädagogik vom 28.–30. November 2019 in Mainz

      Von digitalisierten jugendlichen Freizeiten, uber den Sportunterricht als Raum fur Integrationsprozesse, bis hin zu Sporterlebniswelten oder kirchlicher Sportarbeit. In diesem Tagungsband werden verschiedene Diskurse aufgegriffen, die freizeitliches Sportengagement mit institutionellen Angeboten in Verbindung bringen. Ausserdem wird diskutiert, wie sich schulisch erworbene Kompetenzen im Leben ausserhalb von Bildungseinrichtungen nutzen lassen. Wenn kindliche und jugendliche Freizeiten als Referenzen von Bildung verstanden werden, stellen sich in erzieherischen Institutionen sowohl Fragen der adaquaten Vorbereitung als auch der freizeitgerechten Thematisierung. Aufgrund der Vielfalt der Ansatze ist diese Beitragssammlung u.a. fur Sportpadagogen und -wissenschaftler, Freizeitforscher und Beschaftigte der Sozialen Arbeit besonders interessant.

      Bewegte Freizeiten als Referenzen institutioneller Bildung
    • Fitnessstudios werden von einer immer größer werdenden Anzahl von Jugendlichen frequentiert. Dabei bleibt deren Interesse am Fitnesssport häufig nicht auf den eigentlichen Trainingsprozess beschränkt, sondern äußert sich durch eine individuell differenzierte Identifikation mit fitnessbezogenen Themen im alltäglichen Leben. Es entsteht eine Jugendkultur, die durch einen vielfältigen Fitness-Lifestyle charakterisiert wird. Körperästhetik, Selbstpräsentation, metasportive Effekte oder Social Media prägen u. a. das jugendkulturelle Fitnesssporttreiben. Zusätzlich ist für die Partizipierenden fitnesskulturelles Wissen von großer Bedeutung, um die eigenen (Trainings-)Ziele möglichst schnell erreichen zu können. In der hier veröffentlichten Dissertation werden aus sportpädagogischem Blickwinkel die Charakteristika des jugendkulturellen Fitnesssports beschrieben. Die Grundlage dafür bilden Erfahrungen aus einer über 2-jährigen Ethnographie unter jugendlichen Fitnesssportler*innen sowie 42 qualitative Expert*inneninterviews. Die Arbeit liefert eine umfassende Kulturbeschreibung zu den Themen Jugend und Fitness sowie eine scharfgezeichnete Phänomenanalyse zu kulturinternen Wissenskulturen.

      Wissen für den Körper
    • Diverse Lebensmittelskandale der letzten Jahrzehnte haben nicht nur mediale Aufmerksamkeit erregt, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher erschüttert. Die Politik reagierte mit zahlreichen Gesetzesinitiativen, um die Hygienestandards in Betrieben zu verbessern, den Informationsaustausch der Lebensmittelbehörden zu optimieren und einen informierten Lebensmittelkonsum zu fördern. In diesem Kontext stehen die Lebensmittelwirtschaft und -überwachung vor neuen Herausforderungen, sowohl im Alltag als auch in Krisensituationen. Ein zentrales Element zur Bewältigung europaweiter Krisen ist das Schnellwarnsystem RASFF, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 untersucht wird. Die Dissertation beleuchtet die historischen Vorgängersysteme sowie die nationalen und unionalen Rechtsgrundlagen des RASFF und diskutiert auch frühere und aktuelle Ideen zur Weiterentwicklung des Systems. Zudem werden die AVV SWS und die damit verbundenen systematischen Mängel sowie Auslegungsschwierigkeiten des Risikobegriffs als Auslöser für RASFF-Meldungen betrachtet. Ein zentrales Anliegen der Arbeit ist die systematische Darstellung der Auswirkungen einer RASFF-Meldung auf betroffene Lebensmittelunternehmer, insbesondere im Hinblick auf informationsrechtliche Maßnahmen. Abschließend wird auf nationale und unionale Rechtsschutzmöglichkeiten gegen unrechtmäßige Meldungen eingegangen.

      Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
    • Der Sitzungsdienst des Staatsanwalts bietet einen umfassenden Einblick in die staatsanwaltliche Sitzungstätigkeit und unterstützt bei der Vorbereitung von Sitzungen und Verfügungen. Es richtet sich sowohl an Referendare, die erstmals in Vertretung der Anklagebehörde tätig werden, als auch an junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die eine praxisnahe Einführung in ihre täglichen Aufgaben suchen. Das Werk behandelt typische Fallgestaltungen und Fallstricke, die während der Verhandlungen auftreten können, und bietet Lösungsansätze. Zudem enthält es zahlreiche Formulierungsbeispiele und einen ausführlichen Abschnitt zum Schlussvortrag, dem Plädoyer. Mehrere Checklisten fassen die behandelten Themen übersichtlich zusammen. Die Vorteile umfassen eine konkurrenzlos günstige Preisgestaltung, Eignung für Referendare sowie Staatsanwälte und eine schnelle Orientierung durch zusammenfassende Checklisten. Die Neuauflage wurde kritisch überarbeitet und erweitert, wobei wesentliche materielle Änderungen berücksichtigt wurden, wie die gesetzliche Regelung des Warnschussarrests. Der Autor, Dr. Christian Theiß, war von 2003 bis 2008 als Staatsanwalt tätig und kennt die Gepflogenheiten verschiedener Staatsanwaltschaften und Gerichte aus eigener Erfahrung. Derzeit ist er Richter am Amtsgericht Wunsiedel.

      Sitzungsdienst des Staatsanwalts
    • Die Abberufung des Pflichtverteidigers stellt in der Praxis häufig ein Problem dar, da die rechtlichen Voraussetzungen für deren Aufhebung nach wie vor unklar sind. Christian Theiß analysiert die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung, um diese dogmatische Unsicherheit zu beseitigen. Im Fokus steht die Diskussion der Aufhebung „aus wichtigem Grund“, einer ungeschriebenen Generalklausel, die Theiß anhand der Entscheidung BVerfGE 39, 238 darstellt und die abweichenden Rücknahmekonzeptionen in der neueren Literatur untersucht. Zudem wird umfangreiches Fallmaterial aus der Rechtsprechung analysiert. Theiß kommt zu dem Schluss, dass sowohl die Rechtsprechung als auch die herrschende Lehre ein falsches Grundverständnis der BVerfG-Entscheidung haben. Er hält die allgemein akzeptierte Definition des „wichtigen Grundes“ für zu weitgehend und plädiert für eine restriktive Auslegung dieser Voraussetzung, die die gesetzlichen Wertungen berücksichtigt. Auch die Rechtsmittelmöglichkeiten des Pflichtverteidigers gegen die Abberufung werden thematisiert. Theiß widerspricht der vorherrschenden Ansicht, die eine Beschwer des Pflichtverteidigers verneint, und argumentiert, dass der Verteidiger eine Verletzung seiner Berufsfreiheit geltend machen kann, sofern die Abberufung nicht auf Antrag oder mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgt. Die Ergebnisse werden in einen Gesetzesentwurf gefasst, der als Grundlage für weitere Diskussionen dien

      Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda