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Claudia Opitz Belakhal

    Das Zebra und der Kolibri - Begegnung im Dschungel
    Das Zebra und der Kolibri - verlässliche Freunde
    Maria in der Welt
    Geschlechtergeschichte
    Häusliche Gewalt
    Kriminalisieren - entkriminalisieren - normalisieren
    • 2006

      Gewöhnlich versteht man unter Kriminalität die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Massstab von Kriminalität bildet demzufolge das Strafrecht bzw. der darin enthaltene Sanktionsanspruch. Ein solches Strafrecht existiert nicht für jede historische Epoche. Um diese gesellschaftlichen Zusammenhänge im Auge zu behalten und eine Engführung der Kriminalität auf das schriftlich fixierte Strafrecht zu vermeiden, wird in der historischen Kriminalitätsforschung ein Perspektivenwechsel vorgeschlagen: Anstatt von den rechtlichen Normen wird von den soziokulturellen Normierungsprozessen ausgegangen. Diese Normierungsdynamik erzeugt verschiedenste Formen von Devianz, die nur teilweise als Delinquenz auftreten. Über die Verletzung einer rechtlichen Norm hinaus geraten auch die Fragen der (schicht-, geschlechts- und generationenspezifischen) Sankionierungsintensität, der Fahndungstechniken und der Rechtsprechung durch die Gerichte bzw. der Strafzumessung ins Blickfeld.

      Kriminalisieren - entkriminalisieren - normalisieren
    • 2005

      Gewalt hat Konjunktur in der historischen Forschung, besonders seit der 'kulturwissenschaftlichen Wende'. Gewaltformen und -handlungen können nicht mehr klar zwischen 'Tätern' und 'Opfern' oder zwischen 'struktureller' und 'aktueller' Gewalt unterschieden werden. Stattdessen rücken neue Einschätzungen in den Vordergrund, die Gewalt als alltägliches menschliches Verhalten in vormodernen Gesellschaften betrachten, als ein 'primitives Modell des direkten persönlichen Interessenaustauschs' oder sogar als 'Ausdruck überschwenglicher Lebenslust'. Diese Neubewertung führt zu einer radikalen Kontextualisierung von Gewalthandlungen als symbolischer Interaktion, deren Sinn oft in der Schaffung von Geschlechterordnungen und -differenzen liegt. In diesem Zusammenhang zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Beurteilung von Gewalthandlungen, abhängig von den beteiligten Personen. Angehörige verschiedener sozialer Gruppen, Geschlechter und Generationen wird Gewalthandeln in unterschiedlichem Maße 'gestattet' oder untersagt, wobei diese Regeln je nach zeitlichem und räumlichem Kontext variieren.

      Häusliche Gewalt