"Die vorliegende Studie ist aus ... Erlanger Habilitationsschrift hervorgegangen."
Josef Isensee Livres






Lebenswelten sind nicht selten durch religiöse Bindungen geprägt. Die meisten Verfassungen verfolgen keine strikte Trennung von Staat und Religion. Die prägende abendländische Formation von Staat, Kirche und Religion basiert zwar auf der Unterscheidung der geistlich-religiösen und der weltlichen Sphäre; doch das Verhältnis beider Sphären bedarf der wohlverstandenen Ordnung. Josef Isensee beobachtet und analysiert seit langem die Gegenwartsbedeutung und die Zukunftsfähigkeit gerade des deutschen Staatskirchenrechts. Er reflektiert eingehend das kirchlich-religiöse Feld im Koordinatensystem von Verfassungserwartungen und -voraussetzungen. Der Autor widmet sich dabei auch rechtspraktischen Details wie dem Schulgebet oder dem Glockenläuten. Diese und andere rechtsgrundsätzliche Abhandlungen, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden und an disparaten Orten publiziert worden sind, werden in diesem Sammelband zu einem Ganzen vereint, das auch die institutionelle Dimension des Staatskirchenrechts im Blick behält.
Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht
Eine Studie über das Regulativ des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft.
Das Subsidiaritätsprinzip wurde im Maastrichter Vertragswerk verankert und als Regulativ für die Kompetenzausübung anerkannt. In seiner europäischen Form hat es Auswirkungen auf das deutsche Verfassungsrecht, wo es in der Struktursicherungsklausel des Grundgesetzes als Vorgabe für die nationale Integrationspolitik festgeschrieben ist. Der Grundsatz der Subsidiarität ist somit ein zentrales Element des Selbstverständnisses des Grundgesetzes. Mit der Veröffentlichung der zweiten Auflage der Schrift über das Subsidiaritätsprinzip wird das Thema erneut in der Jurisprudenz diskutiert. Alte Fragen zu Inhalt, Sinn, Geltungsweise und Judiziabilität treten wieder auf, jetzt jedoch im Kontext sowohl des nationalen als auch des supranationalen Rechts. Bekannte Kontroversen über die Aussagefähigkeit und Anwendbarkeit des Prinzips flammen erneut auf, wobei sich die Bedingungen für diese Debatten seit der rechtlichen Verankerung des Subsidiaritätsprinzips verändert haben. Sowohl die europäischen Verträge als auch das Grundgesetz unterstützen die Wirksamkeit des Prinzips. Die Monographie von 1968 wird unverändert veröffentlicht, ergänzt um eine Analyse aus der Sicht des Jahres 2001, die die Prämissen, Anwendbarkeit und Erscheinungsformen des Subsidiaritätsprinzips im geltenden Recht behandelt.
Vom Stil der Verfassung
Eine typologische Studie zu Sprache, Thematik und Sinn des Verfassungsgesetzes
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InhaltsverzeichnisA. Stil und Sache der Verfassung.I. Inkarnation des Rechts in Sprache.II. Stilmerkmale der Gesetzessprache.III. Gemeinverständlichkeit des Verfassungstextes?.B. Regelungs- und Sprachduktus des Grundgesetzes — Bestandsaufnahme.I. Notwendigkeit differenzierender Betrachtung.II. Stilelemente der Stammfassung des Grundgesetzes von 1949.III. Das Sprachbild zwischen rechtlicher Genauigkeit und „ansprechender“ Form.IV Stilwandel und Stilbruch durch Verfassungsänderungen.C. Das Wort — Ratio und Magie.D. Thematik und Normqualität des Verfassungsgesetzes.I. Typus der demokratischen Verfassung.II. Themenkanon.III. Rahmencharakter des Verfassungsgesetzes.IV. Spezifische Eigenschaften des Grundgesetzes.E. Verfassung im Dienst rechtlicher und außerrechtlicher Zwecke.I. Klassische Muster - Rechtsinstrument, Volkskatechismus, politische Bibel.II. Zivilreligiöse, volkserbauliche, staatsdidaktische Tendenzen deutscher Tradition.IV Mutation des Grundgesetzes.F. Verfassung als Vertrag.G. Deformation der Verfassungsurkunde — unausweichlich?.
Dem Staate, was des Staates - der Kirche, was der Kirche ist
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Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist – dieses ethische Verteilungsprinzip des Christentums prägt das Vermächtnis von Staat und Kirche und stellt eine Aufgabe des Rechts dar. Seit zweitausend Jahren versuchen Staat und Kirche, ihre Beziehungen und Identitäten zu definieren. Joseph Listl, ein Jurist und Theologe, ist in beiden Rechtsordnungen zu Hause und beschäftigt sich sowohl mit dem Staatskirchenrecht als auch dem ius publicum ecclesiasticum. Als erster katholischer Priester des Jesuitenordens und Mitglied der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer vereint er seine Kompetenzen. Geboren am 21. Oktober 1929 in der Oberpfalz, durchlief er eine beeindruckende Ausbildung: Schulzeit in Regensburg, Eintritt in den Jesuitenorden, Studium der Philosophie und Theologie, Promotion und Habilitation in Rechtswissenschaften, gefolgt von einer Professur für Kirchenrecht an der Universität Augsburg. Er war auch geistiger Vater und Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Zu seinen bedeutendsten Werken zählen das zweibändige „Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland“ und die Edition der „Konkordate und Kirchenverträge“. Joseph Listl hat sich der Aufgabe gewidmet, die rechtlichen Beziehungen von Staat und Kirche durch wissenschaftliche Forschung zu durchdringen. Anlässlich seines siebzigsten Geburtstags am 21. Oktober 1999 überreichten 56 Autoren ihm di
Mehr als 50 Professoren des Staats- und Verwaltungsrechts sowie der Wirtschaftswissenschaften aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich nehmen den 70. Geburtstag von Walter Leisner zum Anlaß, einen außergewöhnlichen Wissenschaftler und sein weit gespanntes Werk zu ehren. Das wissenschaftliche Lebenswerk Walter Leisners kreist um die Pole Staat und Menschenrechte, Staatsdiener und Bürgerfreiheit, Freiheit und Eigentum. Durch eine Vielfalt grundlegender Gedanken und in einem unnachahmlichen Stil hat er die wissenschaftliche Diskussion immer wieder bereichert. Seit den Anfängen seiner wissenschaftlichen Laufbahn steht er in einem ständigen und fruchtbaren Austausch, vor allem mit der französischen und italienischen Staatsrechtslehre. So hat Walter Leisner schon früh dazu beigetragen, Bausteine für ein europäisches Verfassungsrecht zu formen, das den europäischen Völkern nicht „von oben“ vorgegeben, sondern das aus einer behutsamen Angleichung mitgliedstaatlichen Verfassungsrechts wächst. Die Vielfalt des Leisnerschen Werkes wird auch in den hier verbundenen Beiträgen deutlich. Die reichen Anregungen Leisners lassen sich in ihnen klar erkennen. Die Beiträge gelten Themen der Staatslehre und des Staats- und Verwaltungsrechts und der Wirtschaft. Sie widmen sich Grundfragen von Staat und Verfassung, im besonderen Fragen des Eigentums, der Steuer- und Wirtschaftsordnung sowie Fragen des Verwaltungsrechts.
Jugendschutz im Fernsehen
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