Florian Jacoby Livres






Der Musterprozeßvertrag
Die gewillkürte Bindung an gerichtliche Entscheidungen
Der Musterprozeßvertrag löst Streitigkeiten über ein Rechtsverhältnis durch Verweisung auf ein Musterverfahren. Diese Konfliktlösung kombiniert die Vorteile eines gerichtlichen Verfahrens, das eine unabhängige Entscheidung bietet, mit den Vorteilen einer vertraglichen Einigung, die eine Eskalation des Streits vermeidet und die Parteien zur Annäherung an eine Lösung anregt. Florian Jacoby analysiert den Musterprozeßvertrag gründlich und unterscheidet dabei zwischen drei wesentlichen Komponenten. Die Bindungsabrede sorgt dafür, dass die Entscheidung des Musterverfahrens für die Parteien verbindlich ist. Mit der Stillhalteabrede regeln die Vertragsparteien prozessuale und materielle Aspekte, um ihre Rechtsbeziehungen zusätzlich zur Bindung an die Musterentscheidung festzulegen. Die Verfahrensabreden enthalten prozessuale Vereinbarungen, die den Einfluss der Parteien auf den Musterprozeß regeln. Jacoby untersucht die Rechtsnatur, Voraussetzungen und Wirkungen dieser Abreden im Detail. Er befasst sich auch mit der Dogmatik der Feststellungsverträge und der Diskussion über die Dogmatik der Prozeßverträge. Zudem analysiert er die Urteilswirkungen, einschließlich Rechtskraft und Interventionswirkung, sowie die Tatbestandswirkung, um die vertraglichen Bindungswirkungen klar von den gesetzlichen Bindungswirkungen abzugrenzen.
Vorteile auf einen Blickerstmalige Kommentierung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzespraxisnahe Erläuterung der Anforderungen an Restrukturierungspläne und -konzepte unter dem StaRuGwissenschaftlich fundierte Kommentierunggeeignet für Theorie und Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Insolvenzverwaltung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, sowie Praktikerinnen und Praktiker aus Wirtschaft, Banken und Versicherungen.
Das Werk enthält den Evaluationsbericht der im Auftrag des BMJV durchgeführten Evaluierung des ESUG. Die Studie stellt sowohl die Ergebnisse der strukturierten Befragung von im Insolvenzbereich tätigen Praktikern, die statistische Analyse der ESUG-Verfahren als auch eine rechtswissenschaftliche sowie qualitative Bewertung des Gesetzes dar. Die Untersuchung mit Stand vom 30.4.2018 umfasst die von zahlreichen Verbänden vorgelegten Stellungnahmen zum ESUG zusammen und wertet die vorhandene Literatur und Rechtsprechung umfassend aus. Insofern versteht sich der Bericht auch als Bestandsaufnahme und Materialsammlung. Zugleich werden Empfehlungen für die weitere rechtspolitische Behandlung des ESUG entwickelt und Handlungsbedarf identifiziert.
Das BGB examensrelevant Zum Werk Die vollständig an den Bedürfnissen der Studierenden orientierte Konzeption dieses Buches hat bereits den Vorauflagen zu einem erheblichen Erfolg verholfen. Es stellt eine einzigartige Kombination aus Lehrbuch, Kommentar und Repetitorium dar. Dem Studierenden wird ein Arbeitsmittel an die Hand gegeben, das es ermöglicht, sich optimal auf die bürgerlich-rechtlichen Klausuren und die mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen vorzubereiten. Vorteile auf einen Blick - erläutert nur den examensrelevanten Stoff - zahlreiche Hinweise auf systematische Zusammenhänge - umfassende Auswertung der für das juristische Studium wichtigen Rechtsprechung Zielgruppe Für Studierende, Referendare.
Das private Amt
- 635pages
- 23 heures de lecture
Das private Organisationsrecht bleibt oft unbeachtet, insbesondere die Rolle des Amts als privatrechtliche Rechtsfigur. Die Zurechnung des Handelns von Amtswaltern an das Rechtssubjekt, dem das Amt zugeordnet ist, wirft Fragen auf, die häufig nur im Rahmen des allgemeinen Stellvertretungsrechts behandelt werden. Der Autor untersucht die Rechtsfigur des privaten Amtes, die bei verschiedenen Institutionen wie Vormund, Betreuer oder Geschäftsführer vorkommt. Diese Ämter binden Amtswalter in Handlungsorganisationen ein und fungieren als Vertreter oder Organe kraft Amtes. Jacoby analysiert die einheitliche Problemstruktur dieser Ämter, die sich in den Begriffen Außenverhältnis, Organisationsverhältnis und Grundverhältnis zusammenfassen lässt. Er argumentiert, dass das Amt selbst als apersonales Subjekt betrachtet werden kann, wodurch die oft unterschätzte Trennung zwischen Amt und Amtswalter deutlich wird. Dieses Verständnis reflektiert, dass das Amt ein dauerhafter Bestandteil der jeweiligen Handlungsorganisation ist, während der Amtswalter lediglich zur konkreten Ausübung der im Amt zusammengefassten Kompetenzen benötigt wird.