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Roy Garré

    Consuetudo
    Fra diritto romano e giustizia popolare
    • Fra diritto romano e giustizia popolare

      Il ruolo dell' attività giudiziaria nella vita e nell' opera di Johann Jakob Bachofen (1815-1887)

      Johann Jakob Bachofen (1815-1887), der bedeutende Basler Gelehrte, erlangte vor allem durch seine Forschungen zur antiken Gynaikokratie Berühmtheit. Oft wird jedoch übersehen, dass er Jurist war und stark von Friedrich Carl von Savigny geprägt wurde. Als Rechtshistoriker war er lange aktiv und übte über fünfundzwanzig Jahre eine herausragende Tätigkeit als Richter in Basel-Stadt aus, zuerst am Kriminalgericht und dann am Appellationsgericht. Diese juristische Seite seines Lebens wird in der Forschung häufig vernachlässigt, da der Zusammenhang zu seinen späteren mutterrechtlichen Studien nicht immer klar ist. Das vorliegende Buch thematisiert diesen Aspekt und evaluiert die rechtswissenschaftlichen Elemente seiner Tätigkeit, um Bachofens Gesamtpersönlichkeit als Richter zu rekonstruieren. Besonderes Augenmerk gilt seinem beruflichen Alltag, der rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Bedeutung seiner Karriere sowie seiner inneren Motivation, die ihn über viele Jahre in diesem Beruf hielt. Das allgemein bekannte Bild von Bachofen wird nicht außer Acht gelassen, da die Mutterrechtsforschung einen zentralen Punkt seiner intellektuellen Laufbahn darstellt. Die Verbindungen zwischen diesen komplementären Bereichen werden hervorgehoben, um die zentrale Bedeutung seiner juristischen Laufbahn zu verdeutlichen und viele Aspekte seiner reiferen Werke zu beleuchten.

      Fra diritto romano e giustizia popolare
    • Consuetudo

      Das Gewohnheitsrecht in der Rechtsquellen- und Methodenlehre des späten ius commune in Italien (16.-18. Jahrhundert)

      Das Gewohnheitsrecht hatte im gemeinrechtlichen Rechtsquellensystem eine bedeutende Rolle, sowohl im Mittelalter als auch in der Neuzeit. Mit dem Inkrafttreten der ersten naturrechtlichen Kodifikationen wurde seine Bedeutung jedoch stark eingeschränkt. Die Untersuchung verfolgt das Schicksal des Gewohnheitsrechts bis zu diesem Wendepunkt, wobei der Fokus auf der bislang unerforschten frühneuzeitlichen italienischen Rechtswissenschaft liegt. Es zeigt sich ein lebhaftes normatives Phänomen, das in den Werken der gemeinrechtlichen Autoren stets präsent war. Die Beziehung der Juristen zum Gewohnheitsrecht war ambivalent: Seine normative Tragweite wurde geschätzt, jedoch nur unter restriktiven Bedingungen. Die Juristen entwickelten eine anspruchsvolle „consuetudo“-Lehre, die eine strenge Kontrolle gegen unerwünschte Rechtsgewohnheiten ermöglichte. Die consuetudo galt als relevante Rechtsquelle, musste jedoch zahlreiche dogmatische und prozessuale Hürden überwinden. Am Ende dieser Überprüfung blieben nur die „guten“ Rechtsgewohnheiten, während die „malae consuetudines“ ausgeschlossen wurden. Diese Etiketten verdeutlichen die hegemonialen Tendenzen der gelehrten Jurisprudenz, die in der Abhandlung aus methodologischen und rechtspolitischen Perspektiven erläutert werden.

      Consuetudo