Das Sehnsuchtsmobil „Samba-Bus“, „Silberfisch“, Caravelle Carat, Multivan – das sind nur vier Modelle aus verschiedenen Baureihen des VW Bulli. Aber genau diese haben maßgeblich zu dem Bild beigetragen, das sich in den Köpfen seiner Fans gebildet hat: das eines unglaublich vielseitigen, sympathischen Begleiters für alle Fälle. Einer, den alle lieben. Den T1 und den T2 wegen seiner knuffig-runden Form, den T3 wegen seiner klaren Kante, den T4 und den T5 wegen des großen Raumgewinns durch die Umstellung auf Frontantrieb. Volkswagen hat es geschafft, die kleine Transporter-Baureihe über mehr als 60 Jahre attraktiv zu halten – und verzeichnet heute mehr begeisterte Kunden denn je. Dieses einzigartige Buch zeigt anhand originaler Verkaufsbroschüren, wie sich der Typ 2, also genau genommen die zweite Baureihe des Volkswagen-Werks neben dem Käfer (Typ 1), im Lauf seines Lebens entwickelt hat. Zeitgeistige, sympathische Bilder zeigen die „Lastesel“ Kastenwagen und Pritsche, die Bus-Modelle für den Personentransport und natürlich die sehr beliebten Sondermodelle. Präsentiert werden die Bullis ab 1950: • erste Prospekte zur Markteinführung des Transporters in S/W • alle Varianten und Baureihen in exklusivem Bildmaterial und informativem Text • sehr rare Dokumente aus dem VW-Archiv, die man sonst nicht mehr zu sehen bekommt
Christian Schlüter Livres


Im Zuge der Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft haben sich verschiedene Kooperationsformen von Unternehmen entwickelt. Neben Eigenkapitalverbindungen und eher lockeren Kooperationen, wie Arbeitsgemeinschaften oder Gemeinschaftsunternehmen, spielt auch die fusionsähnliche Unternehmensverbindung eine Rolle. Diese Verbindung zwischen zwei oder mehreren Rechtsträgern wirkt wirtschaftlich wie eine Vollfusion, stellt jedoch keine umwandlungsrechtliche Vereinigung oder unternehmensvertragliche Verbindung dar. Im anglo-amerikanischen Rechtskreis finden sich zahlreiche Beispiele für solche Verbindungen, die die deutsche Rechtspraxis übertreffen. Die Analyse ausgewählter Praxisbeispiele klärt zunächst den Begriff und Tatbestand der fusionsähnlichen Unternehmensverbindung und untersucht deren Verhältnis zum Gleichordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 2 AktG. Es zeigt sich, dass es sich hierbei um eine „qualifizierte Variante“ des Gleichordnungskonzerns handelt. Anschließend werden die gesellschaftsrechtlichen Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten einer fusionsähnlichen Unternehmensverbindung mit einer deutschen AG betrachtet. Dies umfasst die Bildungsgrundlage, die Kompetenzen der Hauptversammlung, die Errichtung einer einheitlichen Leitung sowie die Haftungsverhältnisse. Aufgrund der Satzungsstrenge des AktG können viele für den Erfolg solcher Verbindungen entscheidende Gestaltungen nicht oder nur unzureichend im deut