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Götz Klostermann

    Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen
    • In welcher Form leisten die Kirchen einen öffentlichen Beitrag zum Staat und zur Gesellschaft? Götz Klostermann analysiert das politische Wirken der Kirchen im Kontext des Grundgesetzes, wobei er den Schutzbereich der durch Art 4 GG geschützten Tätigkeiten bewusst weit interpretiert. Diese Auslegung ermöglicht den Kirchen eine umfassende Entfaltung in der Öffentlichkeit, macht sie jedoch auch verantwortlich für die gesellschaftlichen Assoziationen, die mit ihrem Öffentlichkeitsauftrag verbunden sind. Klostermann untersucht, wie das öffentliche Wirken der Kirchen in der rechtspolitischen Diskussion der Bundesrepublik bewertet wird. Dabei beleuchtet er die Koordinationslehre, die den Kirchen eine besondere öffentliche Gewalt im Staat zuspricht, und widerspricht damit der im Grundgesetz verankerten Rolle der Kirchen sowie der Auffassung, sie seien lediglich ein „Verband unter Verbänden“. Er analysiert die Ursachen für diese unterschiedlichen Bewertungen und betrachtet die innerkirchlichen Grundlagen. Klostermann sucht nach Wegen, einen zu extensiven Umgang mit dem Begriff Öffentlichkeitsauftrag zu begrenzen, da der kirchliche Beitrag oft dem anderer gesellschaftlicher Organisationen ähnelt. Letztlich erweist es sich als herausfordernd, aus theologischen Kriterien politische Schlussfolgerungen zu ziehen. Abschließend werden die Möglichkeiten des Kirchenrechts zur Einschränkung des Öffentlichkeitsauftrags untersucht.

      Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen