Landfrieden war als Konzept ein zentraler Bestandteil in der politischen Kultur des Heiligen Römischen Reiches und fand schon im Spätmittelalter Eingang in das Recht und die Verfassung des Reiches. Friedenswahrung und Landfriedenspolitik bildeten dabei nicht etwa Synonyme, sondern die Argumentation mit Landfrieden taugte ganz allgemein zur Rechtfertigung von politischem Handeln und regelmäßig auch zur gewaltsamen Konfliktführung. Die neun Beiträge dieses Bandes verbinden Aspekte der Verfassungs-, Politik- und Rechtsgeschichte mit historischer Sicherheits- und Konfliktforschung. Im weiten zeitlichen Spektrum vom 13. bis zum 18. Jahrhundert kommen König, Fürsten, nichtfürstlicher Adel und Städte als einzelne oder korporativ organisierte Akteure, die sich des Landfriedens politisch bedienten, zur Sprache. Erstmals wird Landfrieden in einem epochenübergreifenden Dialog zwischen Mittelalter- und Frühneuzeitforschung thematisiert und auf einen gemeinsamen inhaltlichen Kern verdichtet.
Hendrik Baumbach Livres




Die Historischen Grundwissenschaften heute
Tradition - Methodische Vielfalt - Neuorientierung
- 223pages
- 8 heures de lecture
Gerade aufgrund ihres erschließenden Charakters und ihrer Werkzeugfunktion sind die Historischen Grundwissenschaften seit jeher mit einer Reihe prinzipieller Fragen konfrontiert, die auf eine Bestimmung ihrer Identität abzielen. Dazu gehört auch die wieder aktuell gewordene Frage nach dem Kanon grundwissenschaftlicher Disziplinen. Im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes steht das Thema der "Grenzen" der Grundwissenschaften. Die hier versammelten Beiträge möchten zur weiteren Diskussion anregen und auf diese Weise einen Beitrag zur allgemeinen Debatte über das Profil des Faches leisten. Zum einen wird nach den methodischen Grenzen klassischer Disziplinen wie der Diplomatik gefragt, zum anderen auf die Stellung von "kleineren" und "jüngeren" Disziplinen wie etwa der Genealogie, Philatelie und historischen Fachinformatik eingegangen. Die Historischen Grundwissenschaften - ein Traditionsfach schlechthin Die Historischen Grundwissenschaften gelten als Traditionsfach schlechthin. Die Wiege der modernen Geschichtsforschung liegt in der ab dem 17. Jahrhundert zunehmend professionell betriebenen Urkundenkritik. Im Zusammenhang mit der editorischen Aufbereitung antiker und mittelalterlicher Texte hat sich die Geschichtswissenschaft besonders im 19. Jahrhundert entscheidend weiterentwickelt. Gerade aufgrund ihres erschließenden Charakters und ihrer Werkzeugfunktion sind die Historischen Grundwissenschaften seit jeher mit einer Reihe prinzipieller Fragen konfrontiert, die auf eine Bestimmung ihrer Identität abzielen. Dazu gehört auch die wieder aktuell gewordene Frage nach dem Kanon grundwissenschaftlicher Disziplinen. Im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes steht das Thema der "Grenzen" der Grundwissenschaften. Die hier versammelten Beiträge möchten zur weiteren Diskussion anregen und auf diese Weise einen Beitrag zur allgemeinen Debatte über das Profil des Faches leisten. Zum einen wird nach den methodischen Grenzen klassischer Disziplinen wie der Diplomatik gefragt, zum anderen auf die Stellung von "kleineren" und "jüngeren" Disziplinen wie etwa der Genealogie, Philatelie und historischen Fachinformatik eingegangen.
Von Bußen und Strafen
Gerichtliche Verfolgung von Unrecht zwischen Mittelalter und Neuzeit
- 310pages
- 11 heures de lecture
Der Band zur Strafrechtsgeschichte beleuchtet umfassend die Entwicklung der Strafgerichtsbarkeit und -praxis vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Er verknüpft traditionelle Ansätze mit neueren Methoden der Historischen Kriminalitätsforschung und bietet ikonographische Ergänzungen. Thematisch werden verschiedene Institutionen und Akteure behandelt, darunter die geistliche Gerichtsbarkeit, kanonisches Recht, ungelehrte Dorfgerichte, Strafrechtslehrer sowie spezifische Fragen zur Reichsjustiz und Schwurgerichten. Die Vielfalt der Themen bietet einen tiefen Einblick in die evolutionäre Entwicklung des Strafrechts.
Königliche Gerichtsbarkeit und Landfriedenssorge im deutschen Spätmittelalter
Eine Geschichte der Verfahren und Delegationsformen zur Konfliktbehandlung
Die Konflikte im römisch-deutschen Reich zu bewältigen, war eine zentrale Herausforderung spätmittelalterlicher Königsherrschaft. Der vom 13. bis zum 15. Jahrhundert beständig steigenden Zahl der Klagen wurde vor allem mit verwalterischer Qualität begegnet. Königliche Gerichtsbarkeit entsprach dabei nicht allein der Summe persönlicher Rechtsentscheidungen des Herrschers; zu ihr gehörten gleichsam schiedsrichterliche und gütliche Vermittlungen und ein ganzes Spektrum von Stellvertretern im Hof- und Kammergericht sowie die amtsmäßige Tätigkeit der Reichslandvögte, Kommissare, kaiserlichen Landrichter, der Landfriedensob- und -hauptleute. Ihre Entstehung, ihre Wechselwirkungen und Verwandtschaften, zum Teil auch ihr Niedergang sind für die Zeit von Friedrich II. bis Friedrich III. in diesem Band untersucht worden.