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Björn Karst

    Die Unternehmergesellschaft
    Das Marktmanipulationsverbot gem. § 20a WpHG
    • Das Marktmanipulationsverbot gem. § 20a WpHG

      Unter besonderer Berücksichtigung der «Safe-Harbor»-Regelung

      Diese Arbeit befasst sich mit verschiedenen Problemfeldern des Marktmanipulationsrechts. Ausgehend von der Darstellung der historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung werden Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und der ökonomischen Kapitalmarkttheorie aufgezeigt. Dies bildet die Grundlage für eine eingehende Erörterung der europarechtlichen Vorgaben, der nationalen Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz und deren Konkretisierungen auf Verordnungsebene. Einen Schwerpunkt stellt die Betrachtung der Ausnahmetatbestände in § 20a Abs. 2 und Abs. 3 WpHG dar. Die dort vorgefundenen Bereichsausnahmen werden dogmatisch beleuchtet und gesetzliche Unklarheiten ebenso untersucht, wie in der Literatur aufgeworfene Fragestellungen erörtert.

      Das Marktmanipulationsverbot gem. § 20a WpHG
    • Im Wettbewerb um die vorherrschende Gesellschaftsform im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen hat der deutsche Gesetzgeber mit dem MoMiG die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, geschaffen. Der historische Überblick über die Gesellschaftsformen und die europäische Rechtsentwicklung wirft die Frage auf, ob die UG dem Anstieg ausländischer Scheingesellschaften und der europäischen Konkurrenz in Form der Societas Privata Europaea (SPE) entgegenwirken kann. Die Erörterungen konzentrieren sich darauf, wie die UG von anderen haftungsbeschränkten Gesellschaften, wie der SPE, der Aktiengesellschaft, der Private Limited Company by Shares (Ltd.) oder der Societas Europaea (SE), abgegrenzt werden kann. Dabei stehen die Gründung, Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaften sowie ihre Rechtsbeziehungen im Innen- und Außenverhältnis im Mittelpunkt. Es wird die Haftung der Beteiligten sowie der Erwerb von Anteilen durch Dritte behandelt. Zudem werden Aspekte des Satzungsrechts, der Organisations- und Finanzverfassung, wie die Thesaurierungsverpflichtung der UG, erörtert. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kapitalakquise, die sich aus der Gesellschaftsform ergeben, werden ebenfalls dargestellt. Abschließend wird eine Bewertung der Ergebnisse aus der Perspektive eines Gründers vorgenommen, der eine Entscheidung über die Rechtsform treffen muss.

      Die Unternehmergesellschaft