Der Mensch als homo delinquens ist Korrelationspunkt mehrerer Wissenschaften. Zum einen fragt die Philosophie sowohl nach der Freiheit seiner Entscheidung, eine kriminelle Handlung zu begehen, als auch nach der Ausgestaltung einer Ethik des Strafens, ausgerichtet am neuesten Stand der Forschung. Zum zweiten handelt die Strafvollzugsforschung mit Schwerpunkt auf den staatlichen Repressionsmöglichkeiten vom straffällig gewordenen Menschen. Mit der Genese von Delinquenz, mit Ursachenbekämpfung und Kriminalitätsprophylaxe beschäftigt sich die Kriminologie als Unterdisziplin der Rechtswissenschaft. Zum dritten versucht die Psychoanalyse individuelle Erklärungen für die Entstehung sozial inkonformen Verhaltens anhand des persönlichen Lebenslaufs zu stellen. Verena Krenberger arbeitet in ihrer vorliegenden Studie eine interdisziplinäre Verbindung dieser drei Forschungsansätze heraus und versucht so, einen Syner-giegewinn zu erzielen. Als Leitfaden dient der Weg eines fiktiven Menschen, der, frei, eine Straftat begeht, durch den Schuldspruch zum unfreien Straftäter wird und durch die Maßnahmen im Strafvollzug wieder zum resozialisierten, er-neut freien Menschen wird.
Verena Krenberger Livres


Das Anliegen dieses Buches ist es, die anthropologische Struktur der Menschenrechte zu erforschen und sie im philosophischen Kontext zu verorten. Zur Analyse der zugrunde liegenden Menschenbilder wurde eine texthermeneutische Methode angewendet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Deutsche Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention wurden hinsichtlich ihrer Entstehung, des Textes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung untersucht. Dabei wurden auch wissenschaftliche Rezeptionen der Proklamationen berücksichtigt. Die identifizierten Menschenbilder, die die Träger der verbürgten Menschenrechte charakterisieren, wurden mit philosophischen Positionen verglichen. Eine Weiterentwicklung der Menschenrechte sollte sich an der anthropologischen Struktur der überarbeiteten Proklamationen orientieren. Dies erfordert einerseits die Implementierung von Durchsetzungsmechanismen in den Rechtstext und andererseits eine stärkere Berücksichtigung sozialer Belange im Rechtekanon, um der praktischen Relevanz gerecht zu werden.