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Thomas Rotsch

    3 octobre 1964
    Criminal compliance
    Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kriminalprävention in Wissenschaft und Praxis
    Zehn Jahre ZIS - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
    StPO
    Individuelle Haftung in Großunternehmen
    Die Klausur im ersten Staatsexamen
    • Die Klausur im ersten Staatsexamen

      • 340pages
      • 12 heures de lecture

      Das Buch gibt dem in der Examensvorbereitung stehenden Studenten eine Fallsammlung an die Hand, mit der er sich auf hohem Niveau in der Fallbearbeitung üben kann. Das Besondere an dieser Sammlung ist, dass sie Fälle aus allen drei Rechtsgebieten enthält. Mit rund 30 Fällen kann sich der Leser mit einem einzigen Buch umfassend auf die Examensprüfung im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht vorbereiten. Im Vordergrund steht dabei nicht nur die Lösung des einzelnen Falls, sondern die Vermittlung von Strukturen und systematischen Zusammenhängen. Bei den ausgewählten Fällen handelt es sich um Examensklausuren aus allen prüfungsrelevanten Stoffgebieten der einzelnen Rechtsbereiche zu typischen, immer wieder auftauchenden Fragestellungen. Für Studenten in der Examensvorbereitung.

      Die Klausur im ersten Staatsexamen
    • Die strafrechtliche Haftung des einzelnen Leitungsorgans in Großunternehmen gerät in jüngster Zeit immer mehr in den Blickpunkt des Interesses. Rechtsprechung und weite Teile des wissenschaftlichen Schrifttums favorisierten hier bisher eine Individualzurechnung. Der Verfasser weist dagegen überzeugend nach, daß verschiedene nicht hinreichend erkannte Besonderheiten ('Zugangshindernisse') eine strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten im Großunternehmen unmöglich machen, wenn die rechtsstaatlichen Prinzipien gewahrt bleiben sollen. Als solche Zugangshindernisse identifiziert der Verfasser die Problematiken der Bewertung von 'Kollektivtaten', die Phänomene moderner 'Risikogesellschaft' sowie die Eigenheiten der 'formalen Organisation' Großunternehmen. Die Arbeit wendet sich gleichermaßen an Rechts- und Naturwissenschaftler sowie an die mit der Problematik beschäftigten Praktiker.

      Individuelle Haftung in Großunternehmen
    • StPO

      Strafprozessordnung mit GVG/EGGVG

      StPO
    • Im Januar 2016 hat die ZIS - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik ihr zehnjähriges Bestehen gefeiert. Zu diesem Anlass sind in der ZIS im Jahr 2016 in sechs Ausgaben nahezu 50 Beiträge führender deutschsprachiger Strafrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erschienen. Das vorliegende Buch versammelt diese Beiträge und fügt ihnen sechs bislang unveröffentlichte Aufsätze von Gunnar Duttge, Andreas Hoyer, Ulfrid Neumann, Holm Putzke, Thomas Rotsch und Claus Roxin hinzu.

      Zehn Jahre ZIS - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
    • Die Festschrift für Heribert Ostendorf spiegelt das breite wissenschaftliche Wirken des Jubilars und die Interdisziplinarität seines Werks wider. Die ca. 60 Beiträge von namhaften Autoren aus Wissenschaft und Praxis spannen den Bogen von der Strafrechtsdogmatik über das Strafprozessrecht bis zu Kriminologie und Jugendstrafrecht. Auf 1.000 Seiten wird ein Großer seiner Zunft in 60 Beiträgen von Schülern, Kollegen und Freunden gebührend gewürdigt.

      Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kriminalprävention in Wissenschaft und Praxis
    • Criminal Compliance entwickelt sich immer mehr zu einem eigenständigen Rechtsgebiet: Unternehmen bauen ihre Compliance-Abteilungen aus, Rechtsanwälte beraten bei der Abfassung von Unternehmensrichtlinien, Staatsanwälte fragen nach der Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen, Gerichte prüfen die Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen bei der Strafbemessung

      Criminal compliance
    • Die Diskussion um „Criminal Compliance“ ist in der Mitte der deutschen Strafrechtswissenschaft angekommen. Das belegt auch der hier vorliegende Tagungsband, der sämtliche auf der 2. Compliance-Tagung des CCC – Center for Criminal Compliance am 7. und 8. Dezember 2012 an der Universität Gießen gehaltenen Vorträge – in zum Teil erheblich erweiterter Fassung – beinhaltet. Die Beiträge spannen einen weiten Bogen: sie reichen von grundsätzlichen Fragen, die strafrechtliche Produkthaftung und das Datenschutzstrafrecht über interne Untersuchungen und Unternehmensrichtlinien sowie das Steuerstrafrecht bis hin zu verfahrensrechtlichen Problemen und schließlich zu solchen des Insolvenzstrafrechts und zu grundlegenden Konflikten im Rahmen von Compliance-Programmen im internationalen Kontext. Wohl selten hat sich ein neues Rechtsgebiet mit einer solch fulminanten Geschwindigkeit entwickelt wie dasjenige der Criminal Compliance. Dass diese Entwicklung nicht nur positive Seiten hat, steht außer Frage. Es bleibt daher die Aufgabe der Wissenschaft – in Kooperation mit der Praxis – diese Entwicklung kritisch zu begleiten. Das Buch will einen Beitrag leisten, dieses Bewusstsein zu schärfen, die zukunftsträchtigen Fragen kriminalitätsbezogener Compliance zu formulieren und erste Versuche ihrer Beantwortung zu unternehmen.

      Criminal Compliance vor den Aufgaben der Zukunft
    • Vorteile - Klare, gut strukturierte Darstellung - Erläuterungen zu Aufbau, Formulierungen und alternativen Lösungsmöglichkeiten - Hinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung Zum Werk Subsumtions- und Argumentationstechnik lernt der Studierende nur über die Lösung von Fällen. Die Beherrschung einer guten Falllösungstechnik, des Gutachten- und des Urteilsstils erlernt man aber erst und nur nach intensiver Einübung. Diesem Zweck dient das vorliegende Buch. Dabei geht es einen anderen Weg als andere Falllösungsbücher. Es wurde in der Überzeugung geschrieben, dass ein fruchtbares Bearbeiten von Fällen nur möglich ist, wenn die Darstellung im Gutachten mit der Erläuterung des gewählten Aufbaus, der gewählten Formulierung, anderer Lösungsmöglichkeiten und z. B. auch mit Hinweisen auf das, was besser ungesagt bleibt, unmittelbar verbunden wird. Den Lösungen der einzelnen Fälle jeweils vorangestellt sind die Darstellung seiner Schwerpunkte mit Hinweisen auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung, Literaturhinweise und ein Gliederungsvorschlag. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, sich - vor der Beschäftigung mit der Falllösung - intensiv und komprimiert mit den Problemen eines Falles auseinanderzusetzen. Zielgruppe Studierende der Rechtswissenschaften, insbesondere Examenskandidaten.

      Strafrechtliche Klausurenlehre
    • Der vorliegende Band führt die Vorträge zusammen, die am 3. und 4.12.2010 im Rahmen der 1. Compliance-Tagung an der Universität Augsburg gehalten worden sind. Nach der gewachsenen Erkenntnis um die Notwendigkeit von Compliance ist die Entwicklung in der Praxis wissenschaftlich zu fundieren und zu begleiten. Hierzu leistet der vorliegende Band einen Beitrag.

      Wissenschaftliche und praktische Aspekte der nationalen und internationalen Compliance-Diskussion
    • "Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft

      Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre

      • 556pages
      • 20 heures de lecture

      Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen, die in § 25 StGB (Täterschaft) sowie in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt sind. Thomas Rotschs Untersuchung beginnt mit der Feststellung, dass eine klare Abgrenzung dieser Formen bislang nicht gelungen ist. Er argumentiert, dass das deutsche Strafrecht, trotz seines differenzierenden Systems, stark vom Einheitstätergedanken geprägt ist. In einem historischen und rechtsvergleichenden Überblick zeigt der Autor, dass das monistische Modell individueller Verantwortlichkeit nicht haltbar ist. Er unternimmt den ersten Versuch, eine normativ-funktionale Straftatlehre zu entwickeln, die auf jegliche Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System wird die strafunrechtsrelevante Zuständigkeit durch die Verbindung von Erfolg und Handlung bestimmt. Auf einer zweiten Wertungsstufe wird geprüft, ob der dem Täter zurechenbare Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges zu einer Beeinträchtigung des durch die Norm geschützten Rechtsgutes geführt hat. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird somit allein durch die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen zugewiesen.

      "Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft