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Martin Borowski

    Die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes
    Grundrechte als Prinzipien
    Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch
    Menschenrechte – für wen?
    Modern German non-positivism
    Abwägung
    • Abwägung

      Voraussetzungen und Grenzen einer Metapher für rationales Entscheiden

      • 429pages
      • 16 heures de lecture

      Das Konzept der Abwägung wird in der praktischen Philosophie ebenso ubiquitär verwendet wie in den Wirtschaftswissenschaften und im Recht. Es ist jedoch voraussetzungsvoller und umstrittener als zumeist angenommen. "Abwägung" bezeichnet einen Vorgang praktischen Überlegens, in den mehrere Aspekte in vergleichender Weise eingehen. Die Skepsis gegen das Konzept gründet darin, dass sich die Metapher nicht auf beliebige Gegenstände anwenden lässt. Insbesondere müssen die Wertzuschreibungen, die das Gewicht der Gegenstände bestimmen, in ihren normativen Grundlagen widerspruchsfrei sein und sie müssen ähnlich wie die Gewichtskräfte, mit denen Körper auf die Schalen einer Balkenwaage einwirken, eine gewisse Kontextinvarianz aufweisen. Das setzt Unabhängigkeitsannahmen voraus, deren Gültigkeit im Falle normativer Bewertungen nicht trivial ist. Der Band dient dem Zweck, diese Zusammenhänge durchsichtiger zu machen. Er entstand auf der Basis einer mehrjährigen Zusammenarbeit von Autor:innen aus den Fächern Philosophie, Jurisprudenz und Ökonomie.

      Abwägung
    • Modern German non-positivism

      • 300pages
      • 11 heures de lecture

      The relation between law and morality has been at the heart of legal philosophy for millennia. This book is devoted to the two most influential German natural law approaches, Gustav Radbruch's neo-Kantian non-positivism from the 1930s and 1940s and Robert Alexy's contemporary analytical non-positivism. The Radbruch Formula, so vital to the attempt to surmount the consequences of the regime of the National Socialists and of the socialist regime of the 'German Democratic Republic', has attracted significant international attention. Robert Alexy has analyzed the problem of law and morality with his distinct analytical approach over the last three decades and comes to a conclusion that echoes the Radbruch Formula: 'Extreme injustice is no law.' The contributions compare and contrast these two much discussed German approaches to the issue of a necessary connection between law and morality.

      Modern German non-positivism
    • Die Entwicklung von Werten, ihre Umsetzung in Formulierungen und ihre Kodifizierung in Institutionen ist im Grunde ein erstaunlicher Prozess. Dass beispielsweise der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag entstehen konnte, ist einem langen Entwicklungsprozess zu verdanken. Ein Prozess, der sich nicht zuletzt aus den Erfahrungen mit den Kriegen und Kriegsverbrechen einer technisierten Welt entwickelt. Die Zahl der Mittel und Instrumente zum Schutz der Menschenrechte ist gewachsen, doch gleichzeitig zeigt ein genauerer Blick auch die Fragilität dieser Instrumente. Viele Einflussfaktoren sind hier zu diskutieren – vom Trend zu autoritärer Staatlichkeit bis hin zu ökonomischer Globalisierung mit all ihren Begleitumständen. Und die Entwicklung bleibt nicht stehen. Wie geht eine Gesellschaft beispielsweise mit religiöser Diversität vor dem Hintergrund der entwickelten Menschenrechte um?

      Menschenrechte – für wen?
    • Gustav Radbruch war Deutschlands berühmtester Rechtsphilosoph im 20. Jahrhundert. Seine gehaltvollen, aber auch spannungsreichen Schriften prägen die deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Im Zentrum von Radbruchs Lehre steht sein neukantianisch geprägter Rechtsbegriff, der im Laufe der Zeit eine Reihe von Veränderungen erfahren hat. Die Beiträge in diesem Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen gewidmet. Nach der orthodoxen Lesart vertrat Radbruch vor dem Kriege eine rechtspositivistische Lehre, wurde unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gräuel jedoch zum Naturrecht bekehrt. Zunehmend wird gesehen, dass diese 'Bekehrungsthese' zu Ungereimtheiten führt. Verschiedene Beiträge dieses Bandes betonen demgegenüber die Kontinuität nichtpositivistischer Elemente in der Entwicklung von Radbruchs Rechtsbegriff.

      Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch
    • Die Abwehrrechte folgen dem Eingriffs-Schranken-Schema. Ob und mit welchen Modifikationen dies auch fur grundrechtliche Schutzpflichten, soziale Grundrechte und die Gleichheitsgrundrechte gilt, ist seit Langem unklar und umstritten. In dieser Untersuchung wird ein universelles Modell der Grundrechte als einschrankbare Rechte entwickelt, in dessen Zentrum die Verhaltnismassigkeit in Form des Ubermassverbots, des Untermassverbots oder in ihrer gleichheitsrechtlichen Auspragung steht. In der wesentlich uberarbeiteten 3. Auflage werden neuere Entwicklungen in der Prinzipientheorie und der Grundrechtsdogmatik berucksichtigt. Dies gilt nicht zuletzt fur eine genauere Rekonstruktion der verschiedenen Arten von Spielraumen - welche Spielraume mussen unterschieden werden und mit Hilfe welcher Strukturen und Kriterien kann deren Grosse bestimmt werden? Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Frage, welche Rolle moralische Uberzeugungen in der Anwendung der Grundrechte spielen durfen und mussen.

      Grundrechte als Prinzipien
    • Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit steht im Zentrum einer ganzen Reihe fundamentaler Kontroversen, beispielsweise des Streits um das Kruzifix in der Schule, um das religiöse Kopftuch muslimischer Lehrerinnen oder um das Schächten. Strukturelle Besonderheiten der Glaubens- und Gewissensfreiheit und ihr Verhältnis zu den staatskirchenrechtlichen Artikeln des Grundgesetzes stellen den Interpreten vor besondere Herausforderungen. Martin Borowski unternimmt es, diesen besonders traditionell geprägten Komplex vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der modernen Grundrechtsdogmatik zu rekonstruieren. Dies umfaßt insbesondere die exakte Analyse des Verhältnisses grundrechtlicher Rechte und staatskirchenrechtlicher Berechtigungen, der kollektiven und der individuellen Seite der Glaubensfreiheit, eine eingehende Untersuchung der Definition von „Religion“ sowie der Schrankenseite der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

      Die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes