Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Hans Peter Haferkamp Ordre des livres






- 2022
- 2019
Der Band dokumentiert die Geschichte des Oberlandesgerichts Köln zwischen Preußen, Frankreich und dem Rheinland aus Anlass seines 200. Bestehens am 21. Juni 2019. Der 1819 gegründete Rheinische Appellationsgerichtshof zu Cöln, 1879 in Oberlandesgericht Köln umbenannt, saß zwischen den Stühlen. Er judizierte in einigen Rechtsgebieten bis zum 1. 1. 1900 nach französischem Recht und blickte daher nach Frankreich, wo die Cour de Cassation das französische Recht prägte. Das ihm übergeordnete Höchstgericht, der Rheinische Revisions- und Kassationsgerichtshof, ab 1852 das Preußische Obertribunal, saß bis 1879 jedoch in Berlin, das nach preußischem Recht lebte. Sein direktes Umfeld war weiterhin von eigenständigen rheinischen Rechtstraditionen des Ancien Régime geprägt. In Köln kam hinzu, dass hier der Katholizismus immer wieder in Konflikt mit dem protestantischen Preußen geriet. Der Band zeigt, wie die Rheinische Justiz mit den Prägungen, Wünschen und Vorgaben dieser verschiedenen Kontexte umging.
- 2018
Die DDR ist ebenso 'abgewickelt' wie ihr Rechtssystem. Mit dem Abstand von mehr als einer Generation ist es an der Zeit, die Rechtsgeschichte der DDR und der deutschen Rechtseinheit ohne Anklage und Apologie zu erforschen. Der Band möchte hierzu einen Anstoß geben. Er präsentiert die Vorträge, die auf dem Gedächtnissymposium für den Berliner Rechtshistoriker Rainer Schröder (1947-2016) gehalten wurden. In ihnen werden dogmatische, methodologische, zeit- und wissenschaftshistorische Aspekte des DDR-Rechts mit Rückblicken auf die schwierige Rechtsvereinheitlichung nach 1990 kontrastiert.
- 2018
Bucher uber die Historische Rechtsschule konnten ganze Bibliotheken fullen. Gleichwohl fallt es bis heute schwer zu beantworten, wer warum zu dieser Schule gerechnet werden kann und wer nicht. Dies liegt auch daran, dass die geistesgeschichtliche Methode, welche die Rechtshistoriografie im 20. Jahrhundert lange dominierte, bis heute Spuren hinterlassen hat. Epochen wurden von Leitfiguren her gelesen, in denen der Zeitgeist vermeintlich zur Entfaltung kam. Die Historische Rechtsschule wurde seitdem weitgehend mit Friedrich Carl v. Savigny identifiziert. Die Forschung konzentrierte sich auf Savigny und liess die meisten seiner Schuler fast unbeachtet. Als Gruppenphanomen erweist sich die Historische Rechtsschule bis heute als erstaunliche Terra incognita. Die Abhandlung unternimmt den Versuch, die Historische Rechtsschule erstmals als wissenschaftliche Schule und damit als Kommunikationszusammenhang einer grossen Zahl von Rechtswissenschaftlern zu rekonstruieren. Drei Felder der juristischen Tatigkeit, in denen sich die Historische Schule als Einheit positionierte und in sich wandelndem Kontext auch mehrfach neu konstituierte, werden dabei betrachtet: der Jurist als Lehrer, als Rechtswissenschaftler und als Richter.
- 2017
Wie pandektistisch war die Pandektistik?
Symposium aus Anlass des 80. Geburtstags von Klaus Luig am 11. September 2015
Der schillernde Begriff „Pandektistik“ wird meist in pejorativem Sinn als Beschreibung für eine Rechtswissenschaft verwendet, von der es sich abzugrenzen gilt. Dabei spielt Jherings 1884 vehement einsetzende Kritik an einer nur-logischen, haarspalterischen, weltfremden „Begriffsjurisprudenz“ der Pandektistik eine erhebliche Rolle. Wir wissen inzwischen, dass diese Kritik stark überspitzt, teilweise unrichtig war. Die Tagung brachte die beiden bis heute meist getrennt zu diesen Zusammenhängen forschenden Rechtshistorikergruppen, die eher dogmatisch und dogmengeschichtlich auf die Pandektenwissenschaft blickenden „Romanisten“ und die eher wissenschaftsgeschichtlich dem gleichen Gegenstand zugewandten „Germanisten“ erstmals in einer Tagung gezielt in ein Gespräch über diesen Befund. Die entstandenen Beiträge verstehen sich als Bausteine zu einer neuen Sichtweise auf die Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts.
- 2007
Usus modernus pandectarum
Römisches Recht, Deutsches Recht und Naturrecht in der Frühen Neuzeit. Klaus Luig zum 70. Geburtstag. Herausgegeben von: Hans-Peter Haferkamp und Tilman Repgen
- 339pages
- 12 heures de lecture
Römisches und deutsches Recht traten in der Epoche zwischen 1500 und 1800 in ein vielfach verschränktes Miteinander, das die Rechtswirklichkeit der Zeit, aber auch die aus der Zeit hervorgegangenen Kodifikationen geprägt hat. Das seit dem 16. Jahrhundert mehr und mehr entwickelte Naturrecht hat dabei vielfältigen Einfluss sowohl auf die Rechtswissenschaft als auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung genommen. Der vorliegende Band vereinigt die Beiträge zu einem Symposion aus Anlass des 70. Geburtstags von Klaus Luig, der die Erforschung des »Usus modernus pandectarum« in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt hat.
- 2005
Das Bürgerliche Gesetzbuch während des Nationalsozialismus und in der DDR
- 44pages
- 2 heures de lecture
Nach dem Zusammenbruch des Sozialismus liegen Systemvergleiche in der Luft. Seit 1989 ergeben sich für die Bürger der ehemaligen DDR konkrete Folgen aus den hierbei gewonnen Erkenntnissen. Die Studie geht für den Bereich des Zivilrechts den Problemen aber auch Chancen derartiger Systemvergleiche nach. Schwierigkeiten bereitet die Frage der Vergleichsperspektive. Die bisher verwendeten Raster wurden überwiegend in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus gewonnen. Neben Folien wie "Unrechtsstaat" und "Totalitarismus" gilt dies für den Bereich des Zivilrechts insbesondere für die Betonung der juristischen Methode als Mittel der "Umwertung". Es zeigt sich die Gefahr, die hier gewählten Perspektiven und gewonnenen Ergebnisse in die Erforschung der DDR hineinzutragen. Perspektivische Verzerrungen waren die Folge. (source : éditeur).
- 2004
Georg Friedrich Puchta (1798-1846) wurde lange als der „Begründer der klassischen Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts“ angesehen. In der methodengeschichtlichen Literatur sind die Begriffe „Begriffspyramide“ und „Inversionsmethode“ zentral. Haferkamp greift in seiner Habilitationsschrift die jüngsten Zweifel an diesem Bild auf und bietet eine umfassende Untersuchung der Zusammenhänge. Im ersten Teil werden verschiedene 'Puchtabilder' im Entstehungskontext rekonstruiert, was fünf Typen des 'Begriffsjuristen' Puchta sowie sieben Perspektiven und damit verbundene Vorwürfe gegen seine Jurisprudenz aufzeigt. Der zweite Teil beleuchtet Puchtas Methodenprogramm im Kontext, wobei unbekannte Veröffentlichungen und unveröffentlichte Briefe, insbesondere an Hugo, Savigny und Blume, ausgewertet werden. Neben der abstrakten Programmatik wird auch die konkrete Anwendung dieser Konzepte auf juristische Einzelprobleme betrachtet. Neue Ergebnisse zeigen sich insbesondere zu Puchtas Juristenrecht, seinem Systemdenken, dem Einfluss der Münchener Vorlesungen Schellings sowie den politischen Hintergründen und deren Auswirkungen auf Puchtas Pandekten. Im dritten Teil werden diese Ergebnisse mit dem Analyseraster aus Teil 1 in Beziehung gesetzt, wodurch das Bild des 'Begriffsjuristen' Puchta stark hinterfragt wird.
- 1990
Sozialstruktur und Kultur
Herausgegeben von Hans Haferkamp
Die Wiederbesinnung der soziologischen Analyse auf den Erklärungsfaktor Kultur Ende der siebziger Jahre gründete nicht auf der Unterstellung der Dominanz der Kultur. Zwar legte sie besonderes Gewicht auf die Untersuchung der kulturellen Bedingtheit sozialen Geschehens, bestritt aber keineswegs den Einfluß von Sozialstruktur auf Kultur, mit anderen Worten: die soziale Bedingtheit der Kultur. Der Band Sozialstruktur und Kultur , in dem namhafte Vertreter verschiedener europäischer Theoriesektionen als Autoren vertreten sind, greift die Verknüpfung beider Analysestränge explizit auf. Ausgehend von der Frage nach dem Sinn und der Tragfähigkeit der analytischen Unterscheidung von Struktur und Kultur und der Darlegung der interkulturellen Besonderheiten in der Konzeptualisierung, erhalten wir Einblick sowohl in die grundlegende Theoriediskussion in Europa als auch in empirisch faßbare Materialisationen von Struktur und Kultur in einzelnen Ländern.