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Hans Peter Haferkamp

    26 janvier 1966
    Sinn, Kommunikation und soziale Differenzierung
    Der Wohlfahrtsstaat und seine Politik des Strafens
    Sozialstruktur und Kultur
    Die heutige Rechtsmissbrauchslehre - Ergebnis nationalsozialistischen Rechtsdenkens?
    Kriminelle Karrieren
    Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB
    • Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.

      Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB
    • Sozialstruktur und Kultur

      Herausgegeben von Hans Haferkamp

      Die Wiederbesinnung der soziologischen Analyse auf den Erklärungsfaktor Kultur Ende der siebziger Jahre gründete nicht auf der Unterstellung der Dominanz der Kultur. Zwar legte sie besonderes Gewicht auf die Untersuchung der kulturellen Bedingtheit sozialen Geschehens, bestritt aber keineswegs den Einfluß von Sozialstruktur auf Kultur, mit anderen Worten: die soziale Bedingtheit der Kultur. Der Band Sozialstruktur und Kultur , in dem namhafte Vertreter verschiedener europäischer Theoriesektionen als Autoren vertreten sind, greift die Verknüpfung beider Analysestränge explizit auf. Ausgehend von der Frage nach dem Sinn und der Tragfähigkeit der analytischen Unterscheidung von Struktur und Kultur und der Darlegung der interkulturellen Besonderheiten in der Konzeptualisierung, erhalten wir Einblick sowohl in die grundlegende Theoriediskussion in Europa als auch in empirisch faßbare Materialisationen von Struktur und Kultur in einzelnen Ländern.

      Sozialstruktur und Kultur
    • InhaltsverzeichnisI. Analysen der Wohlfahrtsstaatlichen Strafenpolitik in Modernen Gesellschaften.- Leistungsangleichung und Individualisierung. Unbegriffene Ursachen der Kriminalität und des Strafens in modernen Wohlfahrtsstaaten.- Das wohlfahrtsstaatliche Sanktionspuzzle — Zur Entwicklung und Verteilung der Strafen in England und Wales, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland.- II. Analysen der Strafenpolitik in Zwei Strafgesetzen der Bundesrepublik Deutschland.- Zur Setzung von Wirtschaftsstrafrecht in Wohlfahrtsstaaten — Entwicklungen und Entscheiderkalkiile.- Wirtschaftsverbände und die Abwehr von Wirtschaftsstrafrecht. Zur Rolle von Wirtschaftsverbänden bei einer Strafgesetzgebung gegen Wirtschaftskriminalität.- Öffentlichkeit, Kriminalpolitik und Strafrechtsanwendung — Zur Genese und Implementation eines Gesetzes zur Strafaussetzung für ‘Lebenslängliche’.

      Der Wohlfahrtsstaat und seine Politik des Strafens
    • Der Band dokumentiert die Geschichte des Oberlandesgerichts Köln zwischen Preußen, Frankreich und dem Rheinland aus Anlass seines 200. Bestehens am 21. Juni 2019. Der 1819 gegründete Rheinische Appellationsgerichtshof zu Cöln, 1879 in Oberlandesgericht Köln umbenannt, saß zwischen den Stühlen. Er judizierte in einigen Rechtsgebieten bis zum 1. 1. 1900 nach französischem Recht und blickte daher nach Frankreich, wo die Cour de Cassation das französische Recht prägte. Das ihm übergeordnete Höchstgericht, der Rheinische Revisions- und Kassationsgerichtshof, ab 1852 das Preußische Obertribunal, saß bis 1879 jedoch in Berlin, das nach preußischem Recht lebte. Sein direktes Umfeld war weiterhin von eigenständigen rheinischen Rechtstraditionen des Ancien Régime geprägt. In Köln kam hinzu, dass hier der Katholizismus immer wieder in Konflikt mit dem protestantischen Preußen geriet. Der Band zeigt, wie die Rheinische Justiz mit den Prägungen, Wünschen und Vorgaben dieser verschiedenen Kontexte umging.

      Das Oberlandesgericht Köln zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen
    • Die DDR ist ebenso 'abgewickelt' wie ihr Rechtssystem. Mit dem Abstand von mehr als einer Generation ist es an der Zeit, die Rechtsgeschichte der DDR und der deutschen Rechtseinheit ohne Anklage und Apologie zu erforschen. Der Band möchte hierzu einen Anstoß geben. Er präsentiert die Vorträge, die auf dem Gedächtnissymposium für den Berliner Rechtshistoriker Rainer Schröder (1947-2016) gehalten wurden. In ihnen werden dogmatische, methodologische, zeit- und wissenschaftshistorische Aspekte des DDR-Rechts mit Rückblicken auf die schwierige Rechtsvereinheitlichung nach 1990 kontrastiert.

      Deutsche diktatorische Rechtsgeschichten?
    • Bucher uber die Historische Rechtsschule konnten ganze Bibliotheken fullen. Gleichwohl fallt es bis heute schwer zu beantworten, wer warum zu dieser Schule gerechnet werden kann und wer nicht. Dies liegt auch daran, dass die geistesgeschichtliche Methode, welche die Rechtshistoriografie im 20. Jahrhundert lange dominierte, bis heute Spuren hinterlassen hat. Epochen wurden von Leitfiguren her gelesen, in denen der Zeitgeist vermeintlich zur Entfaltung kam. Die Historische Rechtsschule wurde seitdem weitgehend mit Friedrich Carl v. Savigny identifiziert. Die Forschung konzentrierte sich auf Savigny und liess die meisten seiner Schuler fast unbeachtet. Als Gruppenphanomen erweist sich die Historische Rechtsschule bis heute als erstaunliche Terra incognita. Die Abhandlung unternimmt den Versuch, die Historische Rechtsschule erstmals als wissenschaftliche Schule und damit als Kommunikationszusammenhang einer grossen Zahl von Rechtswissenschaftlern zu rekonstruieren. Drei Felder der juristischen Tatigkeit, in denen sich die Historische Schule als Einheit positionierte und in sich wandelndem Kontext auch mehrfach neu konstituierte, werden dabei betrachtet: der Jurist als Lehrer, als Rechtswissenschaftler und als Richter.

      Die historische Rechtsschule
    • Wie pandektistisch war die Pandektistik?

      Symposium aus Anlass des 80. Geburtstags von Klaus Luig am 11. September 2015

      Der schillernde Begriff „Pandektistik“ wird meist in pejorativem Sinn als Beschreibung für eine Rechtswissenschaft verwendet, von der es sich abzugrenzen gilt. Dabei spielt Jherings 1884 vehement einsetzende Kritik an einer nur-logischen, haarspalterischen, weltfremden „Begriffsjurisprudenz“ der Pandektistik eine erhebliche Rolle. Wir wissen inzwischen, dass diese Kritik stark überspitzt, teilweise unrichtig war. Die Tagung brachte die beiden bis heute meist getrennt zu diesen Zusammenhängen forschenden Rechtshistorikergruppen, die eher dogmatisch und dogmengeschichtlich auf die Pandektenwissenschaft blickenden „Romanisten“ und die eher wissenschaftsgeschichtlich dem gleichen Gegenstand zugewandten „Germanisten“ erstmals in einer Tagung gezielt in ein Gespräch über diesen Befund. Die entstandenen Beiträge verstehen sich als Bausteine zu einer neuen Sichtweise auf die Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts.

      Wie pandektistisch war die Pandektistik?