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Marc Jean Richard dit Bressel

    Der Aktionär als Insider am Tatort Börse?
    Das Desorganisationsdelikt
    Strafrecht
    Ewiges Urheberrecht oder Urhebernachfolgevergütung (domaine public payant)?
    • Soll auch die Nutzung von Geisteswerken längst verstorbener Urheber künftig nur noch gegen eine Gebühr zulässig sein, die z. B. den lebenden Kunstschaffenden zugute kommen könnte? Unter Leitbegriffen wie »Urhebernachfolgevergütung« oder »domaine public payant« (DPP) werden entsprechende Vorschläge auf nationaler wie auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert. Ausgehend von einem Vergleich der Rechtsobjekte »Sache« und »Geisteswerk« begründet der Verfasser, weshalb das Eigentums- und das Urheberrecht hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung unterschiedlicher Regeln bedürfen. Anschließend untersucht er, ob ein DPP nach deutschem Verfassungsrecht als Sonderabgabe zulässig wäre. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Überblick über bestehende Regelungen auf internationaler Ebene und in einzelnen Staaten, die entweder die Urhebernachfolgevergütung favorisieren (z. B. Argentinien) oder am Prinzip des ewigen Urheberrecht festhalten. Im Ergebnis bietet die Arbeit überzeugende Argumente für die Beibehaltung des Schöpfungsprinzips.

      Ewiges Urheberrecht oder Urhebernachfolgevergütung (domaine public payant)?
    • Strafrecht

      in a nutshell

      • 368pages
      • 13 heures de lecture

      Die vorliegende Publikation ist eine kompakte Darstellung des gesamten materiellen Strafrechts des Bundes und richtet sich gleichermassen an Laien und Fachleute. Sie behandelt nicht nur das StGB (AT und BT), sondern auch die weiteren Strafrechtserlasse (JStG, MStG, VStrR) sowie die meisten Verbrechen und Vergehen und ausgewählte Übertretungen des Nebenstrafrechts (AHVG, AuG, BankG, BEHG, BetmG, FINMAG, SSG, StHG, SVG, URG, USG, UWG u. v. a). Alle Strafnormen werden in die Gliederung des BT StGB integriert, die entlang den geschützten Rechtsgütern verläuft. Tabellarische Übersichten und neue systematische Lösungen machen es möglich, den umfangreichen Stoff so sehr zu komprimieren, dass auch die Vertiefung wichtiger Fragen, Hinweise auf historische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge sowie Praxisbeispiele Platz finden. Kurzbeiträge zu aktuellen oder potentiellen wissenschaftlichen Diskussionsfeldern sind als solche gekennzeichnet und heben sich satztechnisch vom übrigen Text ab.

      Strafrecht
    • Das Desorganisationsdelikt

      Artikel 102 Absatz 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches im internationalen Kontext

      • 351pages
      • 13 heures de lecture

      Das Unternehmensstrafrecht wird als potenzielle Aushöhlung des Schuldprinzips betrachtet. Im ersten Teil der Studie wird die 'Desorganisation' mit Fahrlässigkeit und Vorsatz verglichen, was zu der Erkenntnis führt, dass das Verschulden sowohl bei Individuen als auch bei Verbänden ein vermeidbares Steuerungsversagen darstellt. Es wird dargelegt, dass der Erfolg beim Desorganisationsdelikt nicht nur in individuellen Straftaten, sondern auch in der objektiven Verletzung von Rechtsgütern bestehen kann. Der zweite Teil untersucht die Gründe für die Einführung der Strafbarkeit von Verbänden in der Schweiz, den umliegenden Ländern und im angelsächsischen Raum. Hierbei zeigt sich ein diffuses Unbehagen, das diese Entwicklung vorangetrieben hat. Dennoch lassen sich konkrete Gefahrenphänomene erkennen, die für Verbände typisch sind und die das Unternehmensstrafrecht adressiert. Der dritte Teil bietet praktische Leitlinien, wobei die Verantwortung auf die Unterlassung von Vorkehrungen fokussiert wird, die eine adäquat organisierte Unternehmensleitung treffen kann. Kriterien für die 'Metaorganisation' werden ermittelt, und es wird aufgezeigt, was nach der 'Tripelformel' als Folge der Unternehmenstätigkeit gilt. Abschließend wird ein Schema entwickelt, das die erforderlichen Schutzvorkehrungen für Unternehmen bestimmt, basierend auf dem 'Organisationssatz'.

      Das Desorganisationsdelikt