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Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht

Art. 9 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b GWB

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Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b Abs. 1 GWB auseinander, wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 Eingang in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen abgegebenen Verpflichtungszusagen, der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen behördlichen Maßnahmen, den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen, der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen.

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Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht, Maria Christina Wolter

Langue
Année de publication
2011
Reliure
(souple)
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Titre
Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht
Sous-titre
Art. 9 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b GWB
Langue
Allemand
Éditeur
Peter Lang
Publié
2011
Format
souple
Pages
282
ISBN10
3631616090
ISBN13
9783631616093
Séries
Description
Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b Abs. 1 GWB auseinander, wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 Eingang in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen abgegebenen Verpflichtungszusagen, der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen behördlichen Maßnahmen, den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen, der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen.