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Die soziale Ordnung des Grundgesetzes

Leitfaden zu den Grundrechten einer demokratischen Verfassung

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Vor mehr als 25 Jahren trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ursprünglich als provisorische Verfassung für ein vorläufiges westdeutsches Staatsfragment entworfen, hat es durch die "Ostverträge" seine Vorläufigkeit verloren, die einst seinen Anspruch auf Menschen und Gebiet jenseits der Grenzen umfasste. Diese autonom gesetzte Mission hat die Geschichte überschrieben, nachdem "der Westen" lange Zeit auf sie pochte und sie förderte, ohne sich vor den Alliierten des Weltkriegs zu sehr moralisch bloßzustellen. Der "europäische" Atlantismus ist mittlerweile eher störend geworden. So endete die in der Präambel erwähnte "Übergangszeit", ohne dass dies als Ende des Grundgesetzes oder der Bundesrepublik wahrgenommen wurde. Die deutsche Politik hat es jedoch versäumt, diese lautlosen Veränderungen zu registrieren und entsprechend zu reagieren. Dies zeigt sich auch im "Kyffhäuser Urteil" des Bundesverfassungsgerichts zum "Grundvertrag" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Zudem lässt sich nicht sagen, dass das amtliche Teutonentum in Bezug auf Rechtsstaat und Demokratie an Eifer verloren hat, wenn man die gegenwärtige politische Ketzerverfolgung betrachtet.

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Die soziale Ordnung des Grundgesetzes, Helmut Ridder

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Année de publication
2013
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Titre
Die soziale Ordnung des Grundgesetzes
Sous-titre
Leitfaden zu den Grundrechten einer demokratischen Verfassung
Langue
Allemand
Pages
165
ISBN10
3322842312
ISBN13
9783322842312
Séries
Mots clés
Description
Vor mehr als 25 Jahren trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ursprünglich als provisorische Verfassung für ein vorläufiges westdeutsches Staatsfragment entworfen, hat es durch die "Ostverträge" seine Vorläufigkeit verloren, die einst seinen Anspruch auf Menschen und Gebiet jenseits der Grenzen umfasste. Diese autonom gesetzte Mission hat die Geschichte überschrieben, nachdem "der Westen" lange Zeit auf sie pochte und sie förderte, ohne sich vor den Alliierten des Weltkriegs zu sehr moralisch bloßzustellen. Der "europäische" Atlantismus ist mittlerweile eher störend geworden. So endete die in der Präambel erwähnte "Übergangszeit", ohne dass dies als Ende des Grundgesetzes oder der Bundesrepublik wahrgenommen wurde. Die deutsche Politik hat es jedoch versäumt, diese lautlosen Veränderungen zu registrieren und entsprechend zu reagieren. Dies zeigt sich auch im "Kyffhäuser Urteil" des Bundesverfassungsgerichts zum "Grundvertrag" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Zudem lässt sich nicht sagen, dass das amtliche Teutonentum in Bezug auf Rechtsstaat und Demokratie an Eifer verloren hat, wenn man die gegenwärtige politische Ketzerverfolgung betrachtet.