Mittels des völkerrechtlichen Instituts des diplomatischen Schutzes kann der Heimatstaat eines durch einen ausländischen Staat verletzten Bürgers auf den Schädigerstaat einwirken. Historisch zu verstehen ist dabei die Auffassung, dass der Heimatstaat in eigenem Namen interveniert, und aus mehrheitlich politischen Gründen wird ein Anspruch des Bürgers auf diplomatischen Schutz grundsätzlich verneint. Der Autor kritisiert diese Ansichten und weist innere Widersprüche sowie die rechtsstaatlichen Grenzen der Ablehnung eines Schutzgesuches auf. Schliesslich wird geprüft, ob der diplomatische Schutz durch die Individualbeschwerde nach EMRK abgelöst werden könnte.
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Die Frage nach dem Anspruch des Bürgers auf diplomatischen Schutz, Norbert Brunner
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1983
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Mittels des völkerrechtlichen Instituts des diplomatischen Schutzes kann der Heimatstaat eines durch einen ausländischen Staat verletzten Bürgers auf den Schädigerstaat einwirken. Historisch zu verstehen ist dabei die Auffassung, dass der Heimatstaat in eigenem Namen interveniert, und aus mehrheitlich politischen Gründen wird ein Anspruch des Bürgers auf diplomatischen Schutz grundsätzlich verneint. Der Autor kritisiert diese Ansichten und weist innere Widersprüche sowie die rechtsstaatlichen Grenzen der Ablehnung eines Schutzgesuches auf. Schliesslich wird geprüft, ob der diplomatische Schutz durch die Individualbeschwerde nach EMRK abgelöst werden könnte.