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Frühnennungen der Tiroler Gemeindenamen 1

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Unter Urbaren versteht man Einkünfte aus Grund und Boden sowie die dazugehörigen Grundstücke. Sie sind normative Auflistungen der Besitzrechte von Grundherren, die die Leistungen der Untertanen in standardisierter Form dokumentieren. Diese Auflistungen wurden über längere Zeiträume hinweg kaum aktualisiert, wodurch sie sich zunehmend von der wirtschaftlichen und sozialen Realität entfernten. Die Abgaben entsprachen oft nicht mehr den tatsächlichen Besitzverhältnissen. Urbare und Salbücher waren entscheidend für die ökonomische Verwaltung der Grundherrschaften, hatten jedoch keine öffentlich-rechtliche Gültigkeit und stellten lediglich Sollwerte dar. Die ältesten Urbare im Tiroler Raum stammen aus dem 13. Jahrhundert, darunter das Bayerische Herzogurbar von 1240 und das Urbar von Tirol von ca. 1285. Aufgrund ihres Alters sind Urbare für die Namenkunde von großer Bedeutung, wurden jedoch bisher nicht systematisch ausgewertet. Diese Arbeit zielt darauf ab, die Nord- und Osttiroler Gemeindenamen bis 1500 zu erfassen, indem relevante Bestände des Tiroler Landesarchivs auf Frühnennungen von Gemeindenamen untersucht werden. Nach den Urbaren werden weitere Archive und Quellen bearbeitet. Die Ergebnisse fließen in eine Datenbank ein, die mit anderen historischen Quellen angereichert wird, gefolgt von einer Gesamtveröffentlichung der Belege.

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Frühnennungen der Tiroler Gemeindenamen 1, Peter Anreiter

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2004
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