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Föderalisierung des Versammlungsrechts

Einheit und Vielfalt der Landesversammlungsgesetze nach der Föderalismusreform

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Die »Föderalismusreform I« hatte das Ziel, den Trend zu einem »unitarischen Bundesstaat« teilweise umzukehren, indem die Regelungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen wurde. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob das Versammlungsrecht ein geeigneter Kandidat für dieses Ziel ist. Die Normierungsoptionen der Länder für eigenständige Regelungen sind durch das Grundgesetz, die eigenen Landesverfassungen und weitere Vorgaben eingeschränkt. Die Regelung des Versammlungsrechts, die zuvor der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterlag, wurde durch das Bundesversammlungsgesetz abschließend geregelt und ist nun den Ländern übertragen. Die Untersuchung beleuchtet die Normierungsoptionen der Länder und die Anforderungen, die sie erfüllen müssen, um eigenständige Regelungen zu erlassen. Zudem werden zusätzliche landesverfassungsrechtliche Vorgaben sowie europa- und völkerrechtliche Bindungen betrachtet. Es wird auch die Frage erörtert, ob eine unterschiedliche Gesetzgebung der Länder im Bereich des Versammlungsrechts sinnvoll ist. Die Analyse umfasst die Vorgaben für die Landesparlamente, die Regelungsfelder des Versammlungsgesetzes und die spezifischen Regelungen der Länder. Abschließend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben.

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Föderalisierung des Versammlungsrechts, Stephan Ausbüttel

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2024
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