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Gesetzgebungsoutsourcing im verfassungstheoretischen Kontext

Erörterung der Geltungskraft der Verfassung im Bereich externer Politikberatung

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Das sogenannte Gesetzgebungsoutsourcing ist ein relativ junges Phänomen der legistischen Praxis. Dabei wird die genuin staatliche Aufgabe der Erstellung von Gesetzentwürfen an externe Berater delegiert. Während diesbezüglich der Diskurs bisher mit nahezu ausschließlich (verfassungs-)rechtlichem Fokus geführt wurde, beleuchtet Hannes Wörner darüber hinaus auch das verfassungstheoretische Fundament, das als maßgebliches "Dahinter" der eigentlichen Verfassungsanwendung die kontrovers geführte Debatte prägt. Konkret erörtert er die Praxis der Entwurfsdelegation aus der Perspektive sowohl eines extensiven als auch eines restriktiven Verfassungsverständnisses. Anschließend zeigt der Autor auf, dass die Verfassung durchaus eine normative Strukturierung der Entwurfserstellung beinhaltet. Er plädiert für die Etablierung spezifischer Verfahrensanforderungen, die eine tatsächliche Entscheidungsherrschaft der zuständigen staatlichen Stellen sichern sollen. Den Abschluss bildet ein eigener rechtspolitischer Entwurf zur Gewährleistung eines verfassungsmäßigen Gesetzgebungsoutsourcings.

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Gesetzgebungsoutsourcing im verfassungstheoretischen Kontext, Hannes Wörner

Langue
Année de publication
2021
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Titre
Gesetzgebungsoutsourcing im verfassungstheoretischen Kontext
Sous-titre
Erörterung der Geltungskraft der Verfassung im Bereich externer Politikberatung
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2021
Format
souple
Pages
330
ISBN13
9783161599149
Séries
Description
Das sogenannte Gesetzgebungsoutsourcing ist ein relativ junges Phänomen der legistischen Praxis. Dabei wird die genuin staatliche Aufgabe der Erstellung von Gesetzentwürfen an externe Berater delegiert. Während diesbezüglich der Diskurs bisher mit nahezu ausschließlich (verfassungs-)rechtlichem Fokus geführt wurde, beleuchtet Hannes Wörner darüber hinaus auch das verfassungstheoretische Fundament, das als maßgebliches "Dahinter" der eigentlichen Verfassungsanwendung die kontrovers geführte Debatte prägt. Konkret erörtert er die Praxis der Entwurfsdelegation aus der Perspektive sowohl eines extensiven als auch eines restriktiven Verfassungsverständnisses. Anschließend zeigt der Autor auf, dass die Verfassung durchaus eine normative Strukturierung der Entwurfserstellung beinhaltet. Er plädiert für die Etablierung spezifischer Verfahrensanforderungen, die eine tatsächliche Entscheidungsherrschaft der zuständigen staatlichen Stellen sichern sollen. Den Abschluss bildet ein eigener rechtspolitischer Entwurf zur Gewährleistung eines verfassungsmäßigen Gesetzgebungsoutsourcings.