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Antizipierte Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten im grenzüberschreitenden Verkehr.

Eine rechtsvergleichende Analyse der materiell-rechtlichen Regelungen sowie des einschlägigen Kollisionsrechts in Deutschland, Italien, Schottland, England und Wales.

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Die Arbeit untersucht, wie medizinisch-therapeutische Selbstbestimmung durch antizipierte Erklärungen in verschiedenen Rechtsordnungen verwirklicht werden kann und welches Recht in grenzüberschreitenden Fällen anzuwenden ist. Die Autorin stellt fest, dass das anwendbare Recht für hoheitliche Fürsorge und deren Einfluss durch antizipierte Erklärungen sowie Vorsorgevollmachten nach dem Haager Erwachsenenschutzübereinkommen bestimmt wird, während Patientenverfügungen gemäß der Rom I- und Rom II-Verordnung geregelt sind. Zunächst werden die Grundlagen des Einwilligungserfordernisses zu medizinischen Behandlungen sowie das materielle Recht in Deutschland, Italien, Schottland, England und Wales analysiert. Die Autorin betrachtet, wie medizinisch-therapeutische Selbstbestimmung durch verschiedene Formen antizipierter Erklärungen umgesetzt werden kann. Danach folgt die kollisionsrechtliche Analyse der genannten Rechtsinstitute. Das differenzierte Fazit besagt, dass für Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen gilt, während Patientenverfügungen nach der Rom I- und Rom II-VO zu bestimmen sind. Es wird angeregt, eine europäische Verordnung zu schaffen, die den Erwachsenenschutz und antizipierte Erklärungen umfassend regelt.

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Antizipierte Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten im grenzüberschreitenden Verkehr., Perrine Angelika Kobsik

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2020
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