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Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO.

Zugleich ein Ausblick auf die Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828.

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Diese Arbeit untersucht die Verantwortung des Kollektivklägers und seiner Anwälte in Kollektivverfahren nach dem KapMuG sowie in Musterfeststellungsverfahren gemäß §§ 606 ff. ZPO. Im Fokus steht die Haftung für eine mangelhafte Verfahrensführung und deren Einfluss auf das Verfahrensergebnis. Die Einführung der Musterfeststellungsklage stellt ein neues Instrument im deutschen kollektiven Rechtsschutz dar und wirft zahlreiche prozessuale Fragen auf, die teilweise bereits aus den Diskussionen zum KapMuG bekannt sind. Besonders relevant ist die Verantwortung der Kollektivkläger und ihrer Anwälte, da der Erfolg der Musterfeststellungsklage davon abhängt. Die Arbeit erörtert verschiedene Ansätze zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in das deutsche Recht, wobei die Haftungsfrage eine zentrale Rolle spielt. Das Inhaltsverzeichnis umfasst die Einleitung, die Einführung der Musterfeststellungsklage als Reaktion auf den „Dieselskandal“, deutsche Bemühungen um kollektiven Rechtsschutz sowie den europäischen Kontext. Die Untersuchung gliedert sich in drei Hauptkapitel: Zunächst wird die Haftung in Musterverfahren nach dem KapMuG betrachtet, gefolgt von der Haftung in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO. Abschließend werden Lehren für die Umsetzung des „New Deal for Consumers“ gezogen, einschließlich möglicher Haftungsvarianten des Verbandsklägers.

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Die Haftung für Prozessführungsfehler in Musterverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den §§ 606 ff. ZPO., Franca Schraa

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2022
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