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Eine verlorene Sache im Sinne von 965 I BGB ist zwar nach der Formel von Martin Wolff und der h. M. besitzlos aber nicht herrenlos. Die Formel passt aber in Grenzfällen nicht. Der Finder muss nicht nur eine verlorene Sache finden und ansichnehmen, sondern auch Fremdbesitzwillen haben. Das Fundrecht in 965 ff. BGB birgt vielfältige Schwierigkeiten. Die Autorin befasst sich mit der Frage, was für eine Rolle der Besitz für das Fundrecht spielt und was eigentlich für den Fund entscheidend ist. Sie überprüft, ob die berühmte Formel von Martin Wolff und der h. M. "verloren sind alle besitzlos, aber nicht herrenlos gewordenen Sachen" in Grenzfällen passt. Dabei ist sie darum bemüht, die verschiedenen möglichen Fallkonstellationen kontrastierend gegenüberzustellen. Darüber hinaus klärt die Autorin die Fundvoraussetzungen auf Seiten des Finders und behandelt das Problem, ob ein Besitzmittlungsverhältnis zum Empfangsberechtigten anzunehmen ist. Die Arbeit, die sich die Besitzproblematik mit den Fundvoraussetzungen verknüpft, ist durchaus innovativ. Inhaltsverzeichnis Einleitung - Besitz im Allgemeinen - Sachverlust als Fundvoraussetzung - Finden und Ansichnehmen als Fundvoraussetzung - Besitzverhältnis zwischen Finder und Empfangsberechtigtem -Zusammenfassung - Literaturverzeichnis
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Der Besitz im Fundrecht, Yajing Cao
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- 2023
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